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Medizinische Gutachten

Medizinische Gutachten

Was sind medizinische Gutachten?

Medizinische Gutachten sind wichtige Dokumente, die dabei helfen sollen, die Ursache einer Krankheit oder Verletzung zu bestimmen und festzustellen, ob eine bestimmte Behandlung oder Therapie angemessen ist. Medizinische Gutachten sollen zudem dazu beitragen, Schäden oder Verluste zu quantifizieren, die durch eine Krankheit oder Verletzung verursacht wurden. Solche Sachverständigengutachten sind notwendig, um medizinische Fakten und Informationen zu dokumentieren und dienen darüber hinaus häufig als wichtige Grundlage medizinischer Entscheidungsfindung in rechtlichen Angelegenheiten.

Der Anwendungsbereich ist somit vielseitig, da medizinische Gutachten in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens sowie gerichtlichen Verfahren benötigt werden. Medizinische Gutachten finden so in Bereichen wie der Versicherungsbranche, dem Arbeitsrecht, dem Zivilrecht und dem Strafrecht Anwendung. Im Auftrag von einem Gericht können medizinische Gutachten von Sachverständigen beispielsweise durch einen Anwalt angefordert werden, um über Fälle mit medizinischem Zusammenhang entscheiden zu können.

Ein gut geschriebenes medizinisches Gutachten sollte präzise und klar sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei der Erstellung von medizinischen Gutachten ist es wichtig, dass der Gutachter sich an die ethischen und professionellen Standards hält. Gutachten müssen stets unparteiisch und unabhängig sein und dürfen nicht persönlichen oder finanziellen Interessen an der Angelegenheit zugrunde liegen. Im Rahmen einer Begutachtung muss zudem selbstverständlich die Privatsphäre und Vertraulichkeit der Patienten gewahrt werden.

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Verletzungen müssen nachgewiesen werden

Wann benötigt man ein medizinisches Gutachten?

Die Bedeutung medizinischer Gutachten soll im Folgenden am Beispiel von Verkehrsunfällen & Unfällen im privaten und beruflichen Umfeld erläutert werden.

Etwa eine halbe Millionen Bundesbürger verletzen sich jährlich bei Verkehrsunfällen. Zu körperlichen Schädigungen kommt es auch häufig durch Unfälle am Arbeitsplatz, im privaten Haushalt oder an einem öffentlichen Ort in der Freizeit. Die Verletzungen können dabei von leichten Prellungen über Knochenbrüche bis hin zu schweren und lebenseinschränkenden Verletzungen führen. Werden resultierend aus diesen Unfällen Versicherungsleistungen fällig, stellt die Versicherung in der Regel die Anforderung an ein ärztliches Gutachten.

Wenn bei einem Unfall durch ein Fahrzeug ein körperlicher Schaden entsteht, muss der Geschädigte, um Schadenersatz geltend machen zu können, nachweisen, dass die Verletzungen unfallbedingt sind. Das Erstellen einer Begutachtung durch medizinische Gutachter als Sachverständige umfasst auch die Diagnostik und die Erstberatung des Patienten. Dabei unterliegt der Arzt zunächst der ärztlichen Schweigepflicht von der er aber auch entbunden werden kann. Das Verkehrsopfer entbindet deshalb in den meisten Fällen seinen Arzt von der Schweigepflicht, der dann der Haftpflichtversicherung seinen Bericht im Rahmen einer medizinischen Begutachtung zur Verfügung stellt. Bei kleineren und mittleren Verletzungen reicht der Versicherung diese ärztliche Beurteilung aus, um Art und Höhe der Leistungen festzusetzen und eine eventuelle Übernahme der Kosten zu veranlassen.
Zu körperlichen Schädigungen kommt es auch durch Unfälle am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr, im Haushalt oder in der Freizeit. Egal aus welchem Grund Sie eine körperliche Schädigung erlitten haben, sobald sie im alltäglichen oder beruflichen Leben nur noch in eingeschränktem Maß handlungsfähig sind, lohnt es sich, einen Gutachter zurate zu ziehen.

Unabhängig von Verkehrsunfällen kann auch eine falsche Diagnose oder ein Fehler bei der Behandlung eines betreuenden Arztes die unabhängige medizinische Begutachtung des Betroffenen durch eine dritte Partei fordern. Auch einem behandelnden Arzt können schließlich Fehler passieren. Die Beurteilung durch ein neutrales Gutachten soll in solchen Fällen Klarheit schaffen. Solche Fälle können für Betroffene einen Anspruch auf Schmerzensgeld mit sich bringen.

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Umfassende medizinische Kenntnisse und Erfahrung

Wer kann ein medizinisches Gutachten erstellen?

Ärztliche Gutachter sind unabhängige Sachverständige und ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen, dabei erfüllen Sie jegliche Beratungs- und Begutachtungsleistungen in verschiedenen Versorgungsbereichen. Grundsätzlich gilt, dass ein Arzt mit Erhalt der Berufserlaubnis (Approbation) auch zu gutachterlichen Fragen Stellung nehmen kann. Somit sind in der Theorie alle Fachärzte berechtigt, Gutachten zu erstellen.

Diese grundsätzliche Annahme spielt aber in der praktischen Handhabung keine Rolle.

Um ein medizinisches Gutachten zu erstellen, benötigt der Gutachter eine gründliche Kenntnis des medizinischen Fachgebiets, das untersucht wird. Der Gutachter muss über umfassende medizinische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen und in der Lage sein, eine umfassende Analyse der verfügbaren medizinischen Fakten durchzuführen. Ein Titel bzw. reiner Ausbildungsgrad der Medizin wie beispielsweise der Dr. Med. allein ist nicht ausschlaggebend.

Zum einen beinhaltet das Studium der Medizin keine Ausbildung zum Sachverständigen, und zum anderen ist allein mit dem Erhalt der Berufserlaubnis bei weitem noch nicht davon auszugehen, dass eine ausreichende medizinische Fachkenntnis besteht, die für die Beantwortung der verschiedensten Fragestellungen im Bereich der medizinischen Begutachtung von Versicherungen und Gerichten genügt.

Dessen sind sich grundsätzlich alle Beteiligten an einem medizinischen Begutachtungsverfahren und der anschließenden Erstellung von Gutachten bewusst. In einer Vielzahl der Fachrichtungen und auch in der Facharztausbildung spielen medizinische Gutachten eine sehr geringe Rolle.

Seminare zur Weiterbildung als Gutachter werden allerdings von Ärztekammern, dem Berufsverband der deutschen Chirurgen (BDC) in Berlin, der DGOU und verschiedenen Kliniken angeboten. Dabei sind die verwaltungsrechtlichen und sozialrechtlichen Inhalte, medizinischen Bereiche und die Arten der Schulung sind sehr unterschiedlich. Jede Gesellschaft und jedes Institut ist frei bei der Wahl der Inhalte.

Kompetent, neutral & überörtlich

Ihr Ansprechpartner für medizinische Gutachten

Oft ist es nach einem Unfall oder Operationen notwendig, die Folgen richtig einzuschätzen und zu bewerten. Sie fühlen sich von Ihrem Arzt nicht gut genug untersucht oder gar behandelt? Sie haben Schmerzen, die Sie nicht zuordnen können und es erhärtet sich der Verdacht, dass ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt? Dann ist es ratsam, einen unabhängigen Gutachter zu Rate zu ziehen, der als Sachverständiger mit einem Gutachten die Umstände unabhängig zu bewerten weiß. Sie haben schließlich das Recht zu Ihrem eigenen Wohlbefinden, die Beurteilung einer weiteren unabhängigen Partei heranzuziehen.
Der Befund unseres ärztlichen Gutachtens ist dann Basis für Sie, weitere Schritte unternehmen zu können.

Nachfolgend haben wir für Sie unsere Leistungen aufgelistet.

• Gutachten für gesetzliche Unfallversicherung
• Zusammenhangsgutachten
• Rentengutachten
• Berufserkrankungen
• Gutachten für private Unfallversicherungen
• Sozialgerichtsgutachten
• Unfallchirurgisches Gutachten
• Orthopädisches Gutachten
• Arbeitsunfall Gutachten
• Berufskrankheit Gutachten
• Ärztliches Gutachten
• Bewertung von Gutachten

Haben Sie Fragen? Sie suchen Informationen? Kontaktieren Sie mit uns per Mail oder per Telefon! Dr. Med. Hans-Jürgen Krippner und sein Team kümmern sich um Ihr Anliegen!

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Die Untersuchung im Rahmen der Begutachtung

Ablauf einer medizinischen Begutachtung für den Patient

Wie verlaufen eigentlich Begutachtungen? – Wenn man nun den richtigen Gutachter für sich gefunden hat, stellt sich oft die Frage nach dem gewöhnlichen Ablauf. Ist es ein ganz normaler Arzttermin? Sind bestimmte Dokumente oder Gegenstände mitzunehmen und zu beachten?

Eine Begutachtung ist grundsätzlich kein normaler Arztbesuch und dementsprechend sollte hierbei mehr Zeit eingeplant werden. Für ärztliche Gutachten müssen vorab einige Fragen geklärt werden. Der Arzt oder die Ärztin wird Sie erst mal bitten Ihr Anliegen oder Ihre Vorgeschichte Ihrer Krankheit zu schildern. Manche Ärzte arbeiten auch mit Fragebögen, welche man vor der Behandlung ausfüllen sollte. Fragen über den privaten Alltag, den Beruf, über eingenommene Medikamente oder den Alkohol- und Nikotin-Konsum sind ganz normal.

Im nächsten Schritt werden Ihre Angaben zum Sachverhalt dokumentiert und in einem Gutachten wiedergegeben. Bei geschädigten Körperteilen, einer medikamentösen Therapie oder auch falschen Behandlungen kann es zu einer körperlichen Untersuchung kommen. Falls Ultraschalluntersuchungen oder Röntgenaufnahmen gemacht werden, werden diese im Anschluss sofort ausgewertet und mit Ihnen besprochen. Falls Sie über ärztliche Originalbefunde von vorherigen Arztterminen verfügen, können Sie diese auch sehr gerne mitbringen oder dem beauftragten Facharzt nachreichen.

Das fertige Gutachten wird anschließend dem Gericht oder der jeweiligen Versicherung geschickt. Teils kann es auch dazu kommen, dass die Auswertung einer Untersuchung und somit das daraus resultierende Gutachten sich verzögert. Hierbei müssen Sie jedoch keine Panik haben, denn ab hier übernimmt der medizinische Gutachter Ihres Vertrauens.

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Ihr ärztlicher Sachverständiger

Der medizinische Gutachter für Ihren Anspruch!

Ihr ärztlicher Sachverständiger

Als ärztliche Sachverständige erstellen wir medizinische Gutachten, um medizinische Fragen im Zusammenhang mit unseren Patienten oder bestimmten Fällen zu untersuchen und darüber zu berichten. Wir werden häufig von Gerichten, Versicherungen oder Sozialdiensten beauftragt und erstellen Gutachten in verschiedenen Bereichen der Medizin, wie zum Beispiel in Kliniken, Praxen oder der Sozialmedizin.

Wir haben eine breite medizinische Ausbildung und Erfahrung in unserem Fachgebiet und haben uns durch Weiterbildungskurse und Zertifikate wie der „Qualifizierung zum medizinischen Sachverständigen (cpu)“ auf dem Gebiet der medizinischen Gutachtenerstellung qualifiziert.

Die Erstellung eines medizinischen Gutachtens erfordert die gründliche Untersuchung unserer Patienten sowie die Durchsicht von medizinischen Unterlagen. Diese Unterlagen können aus Praxen, Kliniken oder Versicherungen unserer Patienten stammen. Wir erstellen anschließend einen Bericht, der unsere Befunde und Schlussfolgerungen darstellt, in Gerichtsverfahren als Beweismittel verwendet werden kann und auch Versicherungen oder Sozialdiensten dienen kann, um Ansprüche zu bearbeiten.

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Was wir für Sie tun können

Ihr Ansprechpartner für die Erstellung medizinischer Gutachten

Wir sind uns bewusst, dass die Erstellung eines medizinischen Gutachtens eine anspruchsvolle und bedeutsame Aufgabe ist, und deshalb sorgen wir mit besonderer Sorgfalt dafür, dass unser Gutachten objektiv und unvoreingenommen sind und selbstverständlich dem aktuellen Stand der medizinischen Kenntnisse entsprechen.

Unser Team besteht aus qualifizieren und erfahrenen Medizinern und Ärzten. Zu unserer Kompetenz gehört die Erstellung medizinischer Gutachten, die in Gerichtsverfahren und anderen Verfahren als Beweismittel verwendet werden können. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!

Sie suchen einen vertrauenswürdigen Partner für die Erstellung medizinischer Gutachten oder suchen noch antworten auf eine Frage/Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne persönlich unter der tel. 089-3598491 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@ihr-gutachter.net.

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Die Erstellung medizinischer Gutachten

Aufgaben eines ärztlichen Sachverständigen

In der Regel sind die Tätigkeitsbereiche der medizinischen Gutachter und ärztlichen Sachverständigen sehr vielfältig, denn sie umfassen die Begutachtung in gerichtlicher Hinsicht, aber auch die Beratung bei rechtlichen Verordnungen sowie den medizinisch-beruflichen Einsatz vor Gericht oder im Zusammenhang mit dem Sozialrecht. Der Dienstleistungsbereich der medizinischen Gutachter und ärztliche Sachverständige stellt somit sowohl heutzutage als auch im Jahr 2023 einen wichtigen Beitrag zur Versorgung unserer Patienten dar.

Medizinische Gutachter und ärztliche Sachverständige sind Ärzte, die von Gerichten, Versicherungen oder anderen Institutionen beauftragt werden, um medizinische Fragen im Zusammenhang mit einem Fall oder einer Angelegenheit zu untersuchen und darüber zu berichten. Diese Tätigkeit wird auch als medizinische Begutachtung bezeichnet.

Ein medizinisches Gutachten wird in der Regel von einem medizinischen Gutachter erstellt, der speziell für diesen Zweck ausgebildet und qualifiziert ist. Ein ärztlicher Sachverständiger ist ein Arzt, der aufgrund seiner medizinischen Ausbildung und Erfahrung in der Lage ist, medizinische Fragen im Zusammenhang mit einem Fall zu untersuchen und darüber zu berichten. Um als medizinischer Gutachter oder ärztlicher Sachverständiger tätig zu werden, müssen Ärzte in der Regel spezielle Weiterbildungskurse absolvieren und sich in diesem Bereich fortbilden.
Medizinische Gutachter und ärztliche Sachverständige haben somit in der Regel eine breite medizinische Ausbildung und Erfahrung auf ihrem Fachgebiet. Sie sind in der Lage, komplexe medizinische Fälle sorgfältig zu untersuchen und ihre Schlussfolgerungen in einem verständlichen Gutachten darzustellen. Sie können auch als Zeugen in Gerichtsverfahren aussagen, um ihre Befunde und Schlussfolgerungen zu erklären.

In Deutschland sind medizinische Gutachter und ärztliche Sachverständige selbstständig tätig oder Teil des medizinischen Dienstes der Uni-Kliniken und der Ärztekammern. Sie haben eine wichtige Rolle in der Justiz, indem sie dazu beitragen, medizinische Fragen im Zusammenhang mit einem Fall zu klären. Sie tragen auch dazu bei, Gerechtigkeit im Rahmen gesundheitlicher Gerichtsfälle zu gewährleisten, indem sie sicherstellen, dass die medizinischen Aspekte eines Falls sorgfältig untersucht und berücksichtigt werden. In Versicherungsangelegenheiten helfen sie, die Haftung von Versicherungen zu bestimmen und die Bezahlung von Ansprüchen zu regeln.

Ausgebildet, erfahren, gerecht & unabhängig

Warum sollten Sie einen ärztlichen Sachverständigen kontaktieren?

Sind Sie unsicher, ob Sie einen ärztlichen Sachverständigen beauftragen sollten? Hier sind einige Gründe, warum es sich lohnt:

1. Ein ärztlicher Sachverständiger hat die medizinische Ausbildung und Erfahrung, um komplexe medizinische Fälle sorgfältig zu untersuchen und verständliche Schlussfolgerungen zu ziehen.
2. Ein ärztlicher Sachverständiger kann Ihnen dabei helfen, medizinische Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Fall zu klären und Gerechtigkeit zu gewährleisten.
3. Ein ärztlicher Sachverständiger kann Ihnen dabei helfen, Ansprüche gegenüber Versicherungen durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie die Bezahlung erhalten, die Ihnen zusteht.
4. Ein ärztlicher Sachverständiger kann als Zeuge in Gerichtsverfahren aussagen und seine Befunde und Schlussfolgerungen erklären.
5. Ein ärztlicher Sachverständiger arbeitet unabhängig und wird nicht von anderen Parteien beeinflusst, was Ihnen die notwendige Sicherheit gibt.
6. Ein ärztlicher Sachverständiger arbeitet in einem regulierten Umfeld, was bedeutet, dass seine Arbeit und seine Berichte qualitativ hochwertig sind.

Lassen Sie sich von einem erfahrenen ärztlichen Sachverständigen unterstützen und gewinnen Sie die Gewissheit, dass medizinische Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Fall sorgfältig untersucht und berücksichtigt werden. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihren ärztlichen Sachverständigen zu beauftragen!

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Neue Berufskrankheiten

Ein Gutachten der Rentenversicherung kommt für jene zu tragen, die aufgrund anhaltender und schwerwiegender psychischer und physischer Probleme auf der Arbeit oder im Privatleben arbeitsunfähig werden. Um gegen die damit einhergehende Erwerbsminderung vorzugehen, hilft eine vorzeitige Rente als Auszahlung für die Betroffenen. Physischer oder psychischer Belastung sind mittlerweile im Jahr 2022 die Hauptursache für Arbeitsunfähigkeit. Wenn man einen Antrag zur Erwerbsminderung stellt, ist es gut möglich, dass man in kürzerer Zeit eine Einladung zur medizinischen DRV-Begutachtung erhält.
In einem Gerichtsverfahren ist ein medizinisches Gutachten oft das wichtigste Beweismittel und meistens unverzichtbar, um Anträge für eine Sozialversicherung oder die Rente (in Form der Erwerbsminderungsrente) zu stellen. Doch wenn es um einen Termin beim Gutachter geht, schrecken die Meisten zurück. Grund hierfür ist, dass viele Patienten nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen oder worauf besonders zu achten ist.
Wir klären Sie in diesem Artikel über die Aufgaben eines Gutachters auf, was Sie bei einem Gutachter-Termin erwarten wird und worauf Sie besonders achten sollten.

Die Liste der Berufserkrankungen wurde erweitert.

Seit dem 01 08. 2021 ist auch die Arthrose des Hüftgelenkes als Berufserkrankung gelistet und kann als solche anerkannt werden.
Nachdem schon einige Monate vorher auf Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Hüftgelenksarthrose wie eine Berufserkrankung betrachtet wurde, ist diese nun offiziell in die Liste aufgenommen und erhält die Berufskrankheiten Nummer 2116.

Voraussetzung zur Anerkennung einer Hüftgelenksarthrose ist mindestens zehnmaliges Heben und Tragen von Lasten mit einem Mindest-Gewicht von 20 kg und das Gesamtgewicht der im Arbeitsleben bewegten Last muss mindestens 9500 t betragen.

Einen Antrag zur Anerkennung einer Berufskrankheit kann jeder bei der zuständigen Berufsgenossenschaft stellen.

Nach Ermittlungen zur beruflichen Tätigkeit werden der Rechnungen des technischen Dienstes durchgeführt.

Wenn die geforderten Lasten während des Arbeitslebens bewältigt wurden, wird in aller Regel eine Begutachtung durchgeführt.
Im Falle der Anerkennung kann eine Rentenzahlung gewährt werden.

Auch die sogenannte Rotatorenmanschettenläsion, also Erkrankungen der Sehnen am Schultergelenk sind auf Empfehlung der Expertenkommission derzeit wie eine Berufserkrankung zu handhaben.

Auch bei Erkrankungen der Sehnen des Schultergelenkes können also Anträge bei der zuständigen Berufsgenossenschaft auf Anerkennung einer Berufserkrankung gestellt werden.

Die zukünftige BK Rotatorenmanschette wird voraussichtlich die Nummer 2117 erhalten.
Definiert ist die Berufserkrankung mit: „Läsionen der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung durch über Schulterarbeit, repetitive Bewegungen im Schultergelenk, Kraftanwendungen im Schulterbereich durch Heben von Lasten oder Hand-Arm-Schwingungen.„

Gefährdet wirken Arbeiten mit der Hand auf Schulterniveau oder darüber sowie Arbeiten mit wiederkehrender Bewegung des Oberarms im Schultergelenk oder Arbeiten, die eine Kraftanwendung im Schulterbereich erfordern, insbesondere Lastenhandhabung. Auch Hand-Arm-Schwingungen werden als gefährdend angesehen.

Auch hier können bereits Anträge zur Anerkennung auf eine Berufserkrankung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gestellt werden.
Es werde dann ebenfalls die arbeitstechnischen Voraussetzungen geprüft.
So sind beispielsweise bei Überkopfarbeiten 3600 geleistete Arbeitsstunden notwendig. Bei Heben und Tragen von Lasten ab 20 kg reichen bereits Tätigkeiten ab 200 Stunden.

Auch hier können im Zuge des Genehmigungsverfahrens Rentenzahlungen erfolgen.

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an uns wenden.

Wir führen Begutachtungen zu der BK 2116 „Hüftgelenksarthrose“ und der künftigen BK 2117 „Rotatorenmanschette“ durch.

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Gutachten der Rentenversicherung

Zertifiziert & Ausführlich

Die Rolle des Gutachters der Rentenversicherung

Langfristige gesundheitliche Probleme, chronische Krankheiten sowie psychische Erkrankungen aus dem beruflichen und privaten Umfeld sind mögliche Ursachen für einen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente ist mehr als nur ein rechtlicher Anspruch; sie ist ein wesentlicher Baustein für die Sicherung des eigenen Lebensstandards, nachdem die eigene Arbeitsfähigkeit aufgrund schwerwiegender Einschränkungen begrenzt ist. Die Bewertung der Erwerbsfähigkeit ist ein kritisches Thema, das Fachwissen und eine objektive Herangehensweise erfordert. Insbesondere wenn es um die Feststellung von Erwerbsminderung geht, werden daher häufig externe Gutachter von der Rentenversicherung damit beauftragt, eine unabhängige und professionelle Bewertung der medizinischen Sachverhalte vorzunehmen,

Die Aufgabe des Gutachters der Rentenversicherung besteht darin, die individuelle Leistungsfähigkeit des Versicherten zu beurteilen und festzustellen, ob diese aufgrund von gesundheitlichen Komplikationen eingeschränkt ist. Hierbei berücksichtigt der Gutachter sowohl die medizinischen Befunde als auch die Angaben des Versicherten sowie weitere bereits vorliegende relevante Unterlagen wie Arztberichte und Untersuchungsergebnisse.

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Die Grundlage für Versicherungsansprüche

Anwendungsfälle im privaten und im Kontext der Krankenkassen

Im privaten Kontext können medizinische Gutachten auch für Versicherte von großer Bedeutung sein, insbesondere wenn es um die Feststellung von Erwerbsminderung oder die Anerkennung von Berufsunfähigkeit geht. Gutachten können helfen, den Gesundheitszustand und die daraus resultierenden Einschränkungen objektiv zu dokumentieren und somit die Grundlage für Versicherungsansprüche zu schaffen.

Auch für Krankenkassen sind medizinische Gutachten von Bedeutung, etwa bei der Klärung von Ansprüchen auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder bei der Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit. Gutachten können dabei helfen, die medizinische Notwendigkeit von bestimmten Maßnahmen oder Behandlungen zu prüfen und die Entscheidungsgrundlage für Leistungszusagen zu liefern.

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Rechtstreitigkeiten und die Rolle des Gutachters

In rechtlichen Auseinandersetzungen spielen medizinische Gutachten eine wichtige Rolle, insbesondere bei Streitigkeiten um die Anerkennung von Erwerbsminderung oder die Gewährung von Rentenleistungen. Hierbei können Gutachten dazu beitragen, die medizinischen Sachverhalte objektiv zu klären und eine Grundlage für gerichtliche Entscheidungen zu schaffen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Erstellung und Bewertung von medizinischen Gutachten ein komplexer Prozess ist, der eine fundierte medizinische Expertise erfordert. Daher ist es ratsam, bei Bedarf auf die Unterstützung erfahrener und qualifizierter Gutachter zurückzugreifen, um eine objektive und fundierte Beurteilung der medizinischen Sachverhalte sicherzustellen.

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Der Ablauf beim Gutachter

Wie verhalte ich mich beim Gutachter der Rentenversicherung?

Ein Gutachten der Rentenversicherung kommt für jene zu tragen, die aufgrund anhaltender und schwerwiegender psychischer und physischer Probleme auf der Arbeit oder im Privatleben arbeitsunfähig werden. Um gegen die damit einhergehende Erwerbsminderung vorzugehen, hilft eine vorzeitige Rente als Auszahlung für die Betroffenen. Physischer oder psychischer Belastung sind mittlerweile im Jahr 2022 die Hauptursache für Arbeitsunfähigkeit. Wenn man einen Antrag zur Erwerbsminderung stellt, ist es gut möglich, dass man in kürzerer Zeit eine Einladung zur medizinischen DRV-Begutachtung erhält.
In einem Gerichtsverfahren ist ein medizinisches Gutachten oft das wichtigste Beweismittel und meistens unverzichtbar, um Anträge für eine Sozialversicherung oder die Rente (in Form der Erwerbsminderungsrente) zu stellen. Doch wenn es um einen Termin beim Gutachter geht, schrecken die Meisten zurück. Grund hierfür ist, dass viele Patienten nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen oder worauf besonders zu achten ist.
Wir klären Sie in diesem Artikel über die Aufgaben eines Gutachters auf, was Sie bei einem Gutachter-Termin erwarten wird und worauf Sie besonders achten sollten.


Welche Aufgabe hat ein Gutachter?

Ärztliche Gutachter sind unabhängige Sachverständige und ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen. Gutachter müssen unabhängig sein und sind zur Objektivität verpflichtet. Dabei erfüllen Sie jegliche Beratungs- und Begutachtungsleistungen in verschiedenen Versorgungsbereichen. Grundsätzlich gilt, dass ein Arzt mit Erhalt der Berufserlaubnis (Approbation) auch zu gutachterlichen Fragen Stellung nehmen kann. Somit sind in der Theorie alle Fachärzte berechtigt, Gutachten zu erstellen.

Was muss ich bei der Erwerbsminderungsrente beachten?

Die wichtigste Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist, dass Sie die Regelaltersgrenze für eine Rente noch nicht erreicht haben. Zusätzlich wird geprüft, ob Sie in den letzten 5 Jahren in der deutschen Rentenversicherung versichert waren und mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Außerdem muss mittels medizinischer DRV-Begutachtung festgestellt werden, dass Sie, als betroffene Person, nicht mehr als sechs Stunden auf der Arbeit tätig sein können. Bevor das jedoch geschieht, muss die deutsche Rentenversicherung durch Ärzte prüfen, ob es noch eine Möglichkeit gibt, Ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen, damit Sie Ihr Einkommen wieder selbst verdienen können. Mögliche Maßnahmen zur Steigerung Ihrer Leistungsfähigkeit umfassen beispielsweise eine Rehabilitation (Reha) oder eine medizinische Therapie. Vor allem bei der Rentenversicherung gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Erst wenn eine sozialmedizinische Therapie, eine Behandlung oder eine Reha keinen Erfolg zeigt, sind Sie berechtigt, einen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente zu stellen. Nachdem das Verfahren der Antragstellung von der Renten-Versicherung sicher geprüft wurde und die Beurteilung erfolgt ist, wird das Gutachten ebenfalls kontrolliert und geprüft. Anschließend erhalten Sie eine Antwort und der Bescheid wird zugestellt.


Was erwartet mich bei der Begutachtung und wie soll ich mich beim Gutachter verhalten?

Wenn man nun den richtigen Gutachter für sich gefunden hat, stellt sich oft die Frage nach dem gewöhnlichen Ablauf. Ist es ein ganz normaler Arzttermin? Sind wichtige Unterlagen für das Verfahren mitzunehmen?
Eine Begutachtung ist grundsätzlich kein normaler Arztbesuch und dementsprechend sollte hierbei mehr Zeit eingeplant werden. Der Arzt oder die Ärztin wird Sie erst mal bitten, Ihr Anliegen oder die Vorgeschichte Ihrer Krankheit zu schildern. Manche Ärzte arbeiten auch mit Fragebögen, welche man vor der Behandlung ausfüllen sollte. Die sogenannten Fragebögen simulierter Symptome sind in der Regel öfters bei einem Antrag auf die EM-Rente auszufüllen.
Haben Sie hierbei keine Angst, schildern Sie in Ruhe Ihre Situation und beantworten Sie jede Frage der Ärzte wahrheitsgemäß. Im weiteren Verlauf werden Ihre Angaben zu dem medizinischen Sachverhalt dokumentiert und in einem Gutachten wiedergegeben. Bei geschädigten Körperteilen, einer medikamentösen Therapie oder auch falschen Behandlungen kann es gut möglich sein, dass es zu einer körperlichen Untersuchung kommen. Falls Ultraschalluntersuchungen oder Röntgenaufnahmen gemacht werden, werden diese im Anschluss sofort ausgewertet und mit Ihnen besprochen. Falls Sie über ärztliche Originalbefunde von Ihrem letzten Arzt verfügen, können Sie diese auch sehr gerne mitbringen oder dem beauftragten Facharzt nachreichen.
Das fertige medizinische Gutachten wird anschließend dem Gericht oder der jeweiligen Versicherung geschickt. Es ist auch gut möglich, dass sich die Auswertung einer Untersuchung und somit das daraus resultierende Gutachten verzögert. Hierbei müssen Sie jedoch nicht in Panik verfallen, denn ab hier übernimmt der medizinische Gutachter Ihres Vertrauens.

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Objektiv & Überörtlich

Ihr Ansprechpartner für Gutachten

Benötigen Sie medizinische Gutachten, einen Sachverständigen oder einen Rat bei medizinischen Angelegenheiten? Haben Sie eine besondere Frage zu den EM-Renten oder ein persönliches Anliegen? Oder brauchen Sie eine individuelle Beratung?

Gerne helfen wir Ihnen weiter! Unter der Tel.: 089-3598491 stehen Ihnen Dr. med. Hans-Jürgen Krippner und sein Team jeder Zeit zur Verfügung. Als Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie ist Dr. med. Hans-Jürgen Krippner bereits seit dem Jahre 2003 selbstständig gutachterlich tätig. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen im Fall eines Gutachtens für die Rentenversicherung.

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Fehldiagnose beim Arzt – Wann entsteht der Anspruch auf Schmerzensgeld?

Die Fehldiagnose von einem behandelnden Arzt kann für den betroffenen Patienten einen Anspruch auf Schmerzensgeld mit sich bringen. Hierfür müssen allerdings bestimmte Umstände gegeben sein.

Fühlt man sich über einen längeren Zeitraum schlecht oder bemerkt das Auftreten stärkerer Beschwerden, sollte nicht gezögert und ein fachkundiger Arzt aufgesucht werden. Nach dem heutigen medizinischen Stand hat jeder das Recht, behandelt zu werden. Doch in einigen Fällen verlassen Patienten nach der Behandlung die Arztpraxis mit einem mulmigen Gefühl und es stellt sich folgende Frage: Hat der behandelnde Arzt einen Fehler gemacht? War die Diagnose oder Behandlung eventuell falsch?

Wenn ein Arzt die Befunde eines Patienten falsch interpretiert hat, liegt ein Diagnosefehler vor. Besonders wenn sich der zukünftige Gesundheitszustand des Patienten nach einer Diagnose verschlechtert, ein Schaden entsteht oder starke Schmerzen auftreten, wird eine Fehldiagnose für Patienten zu einem wahrhaftigen Problem.

Doch hat der Patient in diesen Fällen das Recht, Klage gegen den behandelnden Arzt einreichen und entsteht Anspruch auf Schmerzensgeld? Wann besteht für den Patienten ein Entschädigungsanspruch in Form von Schadensersatz?

 

Wann spricht man von einem Diagnosefehler?

Grundsätzlich entsteht ein Diagnosefehler, wenn Ärzte Befunde falsch interpretieren und daraufhin nicht die richtigen und zielführenden Behandlungsmaßnahmen einleiten.

Auch wenn ein Arzt die Standards der Medizin oder die ärztliche Sorgfaltspflicht missachtet und somit den Gesundheitszustand eines Patienten stark verschlechtert, spricht man von einem Diagnosefehler oder einer Fehldiagnose.

 

Wann darf ich nach einer Fehldiagnose von meinem Arzt Schmerzensgeld fordern?

Vorweg muss zwischen einem Diagnose- und einem Behandlungsfehler unterschieden werden, denn nicht jeder Diagnosefehler ist zugleich auch ein Behandlungsfehler.

Grundsätzlich gilt eigentlich das berühmte Sprichwort: Fehler sind menschlich. Auch in Berufsfeldern, in denen keine Fehler passieren dürfen, können diese leider auftreten. In bestimmten Branchen und Situationen können Fehler schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen, und dem Leben Betroffener langfristig schaden.

Ärzte haben die Pflicht, Ihren Beruf gewissenhaft auszuüben. Im medizinischen Umfeld kann es allerdings dennoch vorkommen, dass Fehler bereits bei der Diagnose einer Erkrankung oder Verletzung auftreten. Eine mögliche Ursache ist die Tatsache, dass eine Erkrankung bei jedem Betroffenen anders verlaufen kann und bei dem einen Patienten stärker oder schwächer ausgeprägt sein kann, als bei einem anderen. Somit können Ärzte einen fehlerhaften Zustand diagnostizieren. Ein solcher Diagnosefehler wird allerdings erst zu einem Behandlungsfehler, wenn die Diagnose eines Arztes einen Fehler oder eine nicht vertretbare Fehlleistung aufweist, welche einen Schaden verursacht. In diesem Fall ist der Patient dazu berechtigt, Schmerzensgeld zu verlangen und die Grenze zum Behandlungsfehler ist überschritten.

Zusätzlich muss jedoch beachtet werden, dass Schmerzensgeld nur dann gefordert werden kann, wenn feststeht, dass der Krankheitsverlauf bei richtiger Diagnose besser verlaufen wäre. Dies muss man schließlich auch vor Gericht mit einem Anwalt, welcher gute Kenntnisse der Medizin mitbringen muss, beweisen können.

 

Wann besteht Entschädigungsanspruch?

Ein Entschädigungsanspruch besteht tatsächlich nur dann, wenn der Schaden eingetreten ist. Verschlechtert sich durch die Fehldiagnose der Gesundheitszustand oder zeigen sich bei dem Patient Beschwerden in Form von starken Schmerzen, so hat dieser einen 3-jährigen Entschädigungsanspruch.

Bei einem immateriellen Schaden kann Schmerzensgeld verlangt werden. Vor dieser Forderung, muss jedoch eine körperliche oder gesundheitliche Verletzung oder eine Verletzung sexueller Selbstbestimmung vorliegen. Bevor der Patient allerdings die Entschädigung erhält, muss er den Diagnosefehler als Schadensursache nachweisen können. Hier gilt die Beweispflicht. Als Beweise gelten Gutachten, Krankenunterlagen, Fotos oder auch eine ärztliche Zweitmeinung. In diesem Fall können Sie sich gerne an uns wenden, unser Team steht Ihnen zur Seite.

 

Kann ich meinen Arzt wegen einer falschen Diagnose verklagen?

Grundsätzlich kann ein Patient seinen Arzt verklagen, wenn ein Behandlungsfehler, eine falsche Diagnose oder ein anderer medizinisch relevanter Fehler besteht. Doch nicht nur die Fehler eines Arztes spielen hierbei eine Rolle, auch das Fehlverhalten des Personals oder der Klinik kann bedeutsam für eine Klage sein.

Liegt ein Fehler vor, muss im ersten Schritt die Kausalität zwischen Behandlung und Schaden geprüft werden. Anschließend muss der Patient beweisen können, dass der Arzt während einer Behandlung den Fehler begangen hat.

Erfolgsaussichten einer solchen Vorgehensweise und die eventuelle Höhe des Schadens lässt sich nicht pauschal bestimmen. Jeder Fall ist unterschiedlich und stellt vor Gericht eine Herausforderung dar. Sollte ein Patient diesen Prozess auf sich nehmen, ist besonders darauf zu achten, dass hierfür ein Anwalt für Medizinrecht aufgesucht wird.

Sie sind der Meinung, eine falsche Diagnose erhalten zu haben? Gerne unterstützen wir Sie bei der Untersuchung und Begutachtung in Ihrem individuellen Fall. Nehmen Sie für ein Gutachten gerne telefonisch unter der Nummer 089-3598491, per E-Mail unter kontakt@ihr-gutachter.net oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite Kontakt mit uns auf. Gerne untersuchen wir Sie und liefern eine Zweitmeinung, um eine mögliche Fehldiagnose von Ihrem behandelnden Arzt aufzudecken.

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