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Fehldiagnose beim Arzt – Wann entsteht der Anspruch auf Schmerzensgeld?

Die Fehldiagnose von einem behandelnden Arzt kann für den betroffenen Patienten einen Anspruch auf Schmerzensgeld mit sich bringen. Hierfür müssen allerdings bestimmte Umstände gegeben sein.

Fühlt man sich über einen längeren Zeitraum schlecht oder bemerkt das Auftreten stärkerer Beschwerden, sollte nicht gezögert und ein fachkundiger Arzt aufgesucht werden. Nach dem heutigen medizinischen Stand hat jeder das Recht, behandelt zu werden. Doch in einigen Fällen verlassen Patienten nach der Behandlung die Arztpraxis mit einem mulmigen Gefühl und es stellt sich folgende Frage: Hat der behandelnde Arzt einen Fehler gemacht? War die Diagnose oder Behandlung eventuell falsch?

Wenn ein Arzt die Befunde eines Patienten falsch interpretiert hat, liegt ein Diagnosefehler vor. Besonders wenn sich der zukünftige Gesundheitszustand des Patienten nach einer Diagnose verschlechtert, ein Schaden entsteht oder starke Schmerzen auftreten, wird eine Fehldiagnose für Patienten zu einem wahrhaftigen Problem.

Doch hat der Patient in diesen Fällen das Recht, Klage gegen den behandelnden Arzt einreichen und entsteht Anspruch auf Schmerzensgeld? Wann besteht für den Patienten ein Entschädigungsanspruch in Form von Schadensersatz?

 

Wann spricht man von einem Diagnosefehler?

Grundsätzlich entsteht ein Diagnosefehler, wenn Ärzte Befunde falsch interpretieren und daraufhin nicht die richtigen und zielführenden Behandlungsmaßnahmen einleiten.

Auch wenn ein Arzt die Standards der Medizin oder die ärztliche Sorgfaltspflicht missachtet und somit den Gesundheitszustand eines Patienten stark verschlechtert, spricht man von einem Diagnosefehler oder einer Fehldiagnose.

 

Wann darf ich nach einer Fehldiagnose von meinem Arzt Schmerzensgeld fordern?

Vorweg muss zwischen einem Diagnose- und einem Behandlungsfehler unterschieden werden, denn nicht jeder Diagnosefehler ist zugleich auch ein Behandlungsfehler.

Grundsätzlich gilt eigentlich das berühmte Sprichwort: Fehler sind menschlich. Auch in Berufsfeldern, in denen keine Fehler passieren dürfen, können diese leider auftreten. In bestimmten Branchen und Situationen können Fehler schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen, und dem Leben Betroffener langfristig schaden.

Ärzte haben die Pflicht, Ihren Beruf gewissenhaft auszuüben. Im medizinischen Umfeld kann es allerdings dennoch vorkommen, dass Fehler bereits bei der Diagnose einer Erkrankung oder Verletzung auftreten. Eine mögliche Ursache ist die Tatsache, dass eine Erkrankung bei jedem Betroffenen anders verlaufen kann und bei dem einen Patienten stärker oder schwächer ausgeprägt sein kann, als bei einem anderen. Somit können Ärzte einen fehlerhaften Zustand diagnostizieren. Ein solcher Diagnosefehler wird allerdings erst zu einem Behandlungsfehler, wenn die Diagnose eines Arztes einen Fehler oder eine nicht vertretbare Fehlleistung aufweist, welche einen Schaden verursacht. In diesem Fall ist der Patient dazu berechtigt, Schmerzensgeld zu verlangen und die Grenze zum Behandlungsfehler ist überschritten.

Zusätzlich muss jedoch beachtet werden, dass Schmerzensgeld nur dann gefordert werden kann, wenn feststeht, dass der Krankheitsverlauf bei richtiger Diagnose besser verlaufen wäre. Dies muss man schließlich auch vor Gericht mit einem Anwalt, welcher gute Kenntnisse der Medizin mitbringen muss, beweisen können.

 

Wann besteht Entschädigungsanspruch?

Ein Entschädigungsanspruch besteht tatsächlich nur dann, wenn der Schaden eingetreten ist. Verschlechtert sich durch die Fehldiagnose der Gesundheitszustand oder zeigen sich bei dem Patient Beschwerden in Form von starken Schmerzen, so hat dieser einen 3-jährigen Entschädigungsanspruch.

Bei einem immateriellen Schaden kann Schmerzensgeld verlangt werden. Vor dieser Forderung, muss jedoch eine körperliche oder gesundheitliche Verletzung oder eine Verletzung sexueller Selbstbestimmung vorliegen. Bevor der Patient allerdings die Entschädigung erhält, muss er den Diagnosefehler als Schadensursache nachweisen können. Hier gilt die Beweispflicht. Als Beweise gelten Gutachten, Krankenunterlagen, Fotos oder auch eine ärztliche Zweitmeinung. In diesem Fall können Sie sich gerne an uns wenden, unser Team steht Ihnen zur Seite.

 

Kann ich meinen Arzt wegen einer falschen Diagnose verklagen?

Grundsätzlich kann ein Patient seinen Arzt verklagen, wenn ein Behandlungsfehler, eine falsche Diagnose oder ein anderer medizinisch relevanter Fehler besteht. Doch nicht nur die Fehler eines Arztes spielen hierbei eine Rolle, auch das Fehlverhalten des Personals oder der Klinik kann bedeutsam für eine Klage sein.

Liegt ein Fehler vor, muss im ersten Schritt die Kausalität zwischen Behandlung und Schaden geprüft werden. Anschließend muss der Patient beweisen können, dass der Arzt während einer Behandlung den Fehler begangen hat.

Erfolgsaussichten einer solchen Vorgehensweise und die eventuelle Höhe des Schadens lässt sich nicht pauschal bestimmen. Jeder Fall ist unterschiedlich und stellt vor Gericht eine Herausforderung dar. Sollte ein Patient diesen Prozess auf sich nehmen, ist besonders darauf zu achten, dass hierfür ein Anwalt für Medizinrecht aufgesucht wird.

Sie sind der Meinung, eine falsche Diagnose erhalten zu haben? Gerne unterstützen wir Sie bei der Untersuchung und Begutachtung in Ihrem individuellen Fall. Nehmen Sie für ein Gutachten gerne telefonisch unter der Nummer 089-3598491, per E-Mail unter kontakt@ihr-gutachter.net oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite Kontakt mit uns auf. Gerne untersuchen wir Sie und liefern eine Zweitmeinung, um eine mögliche Fehldiagnose von Ihrem behandelnden Arzt aufzudecken.

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Gutachten Erwerbsminderungsrente

Gutachten Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine hilfreiche Leistung, die das Leben der Betroffenen erheblich erleichtern kann. Was genau die Erwerbsminderungsrente ist, in welchen Fällen Sie eine solche beantragen können, welches Verfahren Sie bei einem Gutachten durchlaufen und wie lange Sie auf einen Rentenbescheid warten müssen, erfahren Sie im Folgenden.

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente?

Unsere tägliche Arbeit sollte uns eigentlich bis zur Rente große Freude bereiten, doch in manchen Fällen kann es passieren, dass man früher als geplant gezwungen ist, aufzuhören. Dafür kann es vielerlei Gründe geben. Ein Arbeitsunfall, psychische und physische Erkrankungen, eine Depression oder eben leider auch schlicht unser voranschreitendes Alter. Wenn Sie teils oder gar nicht mehr arbeitsfähig sind, kann dank der Erwerbsminderung Ihr Einkommen dennoch ergänzt oder ersetzt werden.

Die wohl wichtigste Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist, dass Sie die Regelaltersgrenze für eine Rente noch nicht erreicht haben. Zusätzlich wird geprüft, ob Sie in den letzten 5 Jahren in der deutschen Rentenversicherung versichert waren und mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Außerdem muss mittels medizinischer Begutachtung festgestellt werden, dass Sie, als betroffene Person, nicht mehr als sechs Stunden arbeiten können. Bevor das jedoch geschieht, muss die deutsche Rentenversicherung prüfen, ob es noch eine Möglichkeit gibt, Ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen, damit Sie Ihr Einkommen wieder selbst verdienen können. Diese Möglichkeiten sind beispielsweise eine Rehabilitation (Reha) oder eine medizinische Therapie. Vor allem bei der Rentenversicherung gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Erst wenn eine medizinische Therapie, eine Behandlung oder eine Reha nicht helfen kann, sind Sie berechtigt, einen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente zu stellen.

 

Welche Krankheiten führen zu einer Erwerbsminderungsrente?

In Deutschland sind rund 1,8 Millionen Menschen arbeitsunfähig. Dies kann zum Teil sehr viele unterschiedliche Gründe haben. Den größten prozentualen Anteil machen die Nervenkrankheiten aus. Durch den stressigen Alltag oder die psychische und physische Belastung auf der Arbeit folgen nicht selten Burnouts oder Depressionen. Dicht dahinter sind die Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke, des Herzens sowie Krebs und weitere bösartige Neubildungen.

 

Vor der Erwerbsminderungsrente ein Gutachten – Was nun?

Wenn Sie einen Antrag auf die Erwerbsminderung gestellt haben, werden Sie sicherlich eine Einladung zur medizinischen Begutachtung bei einem sachverständigen Arzt erhalten haben. Hier ist es wichtig, nicht in Panik zu verfallen und Ruhe zu bewahren, denn in den meisten Fällen laufen die Anträge zur EM-Rente über den Gutachter (ugs. Vertrauens-Arzt). Die Aufgabe eines Gutachters ist in diesem Fall, Ihre medizinische Leistungsfähigkeit durch eine sozialmedizinische Begutachtung einzuschätzen. Es kann auch vorkommen, dass die deutsche Renten-Versicherung einen externen Gutachter beauftragt, hier fallen keine weiteren Kosten für Sie an. Einen externen Gutachter muss die DRV bezahlen.

Aber was genau sollten Sie bei einem Termin zur medizinischen Begutachtung beachten? Planen Sie für Ihren Termin ein wenig mehr Zeit ein. Ein Gutachten ist meistens keine kurze Untersuchung. Sie müssen zu Beginn einige Fragen beantworten, damit der Gutachter Sie und Ihr Anliegen kennenlernen kann. Anschließend werden Sie gebeten, die Geschichte und den Verlauf Ihrer Erkrankung zu erzählen. Wenn Sie aktuelle Befunde von anderen Ärzten oder medizinischen Behandlungen haben, dann bringen Sie diese gerne zu dem Gutachten mit. Manchmal kann es auch dazu kommen, dass weiterführende Untersuchungen, wie Ultraschall- oder Röntgenaufnahmen erfolgen.

 

Wie lange dauert der Bescheid bei der Erwerbsminderungsrente?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Der Antrag auf EM-Renten ist ein aufwendiger Prozess, zu dem viele kleine Schritte gehören. Allein den Antrag und das dazugehörige Formularpaket zu kontrollieren, fordert viel Zeit, sollte jedoch nicht länger als ein Jahr dauern. Nachdem die Rentenversicherung Ihren Fall beurteilt und geprüft hat und das Gutachten ebenfalls kontrolliert wurde, wird der Bescheid zugestellt. Grundsätzlich geht man von einer Dauer von sechs Monaten aus, genaue Zeitangaben gibt es aber nicht. In jedem Fall ist die zeitliche Dauer davon abhängig, ob alle Unterlagen vollständig sind, Unterlagen nachgereicht werden müssen oder Unklarheiten entstanden sind.

Wichtig ist hierbei auch zu wissen, dass die meisten Anträge für die Erwerbsminderung durch die deutsche Rentenversicherung im ersten Durchgang abgelehnt werden. Mögliche Gründe für eine Ablehnung sind beispielsweise das Fehlen der Versicherungszeiten, ein unklares medizinisches Gutachten oder auch eine unterschiedliche Einschätzung der Ärzte und dem zuständigen Gutachter.

Verlieren Sie aber nicht den Mut und legen Sie innerhalb der ersten vier Wochen Widerspruch ein. Hierbei müssen Sie auf die Bearbeitung und den Bescheid etwa drei Monaten warten. Gerne können Sie sich auch an einen unabhängigen Berater wenden.

 

Die Bedeutung interdisziplinärer Begutachtung für die Erwerbsminderungsrente

In der komplexen Welt der Erwerbsminderungsrente ist eine umfassende und präzise Bewertung des Gesundheitszustands von entscheidender Bedeutung. Die interdisziplinäre Begutachtung ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung und trägt maßgeblich zu einer zielführenden Begutachtung bei.
Im Rahmen der interdisziplinären Begutachtung in Fällen der Erwerbsminderungsrente werden Sachverständige aus verschiedenen Bereichen für eine objektive medizinische Begutachtung herangezogen. Durch die Bündelung von Expertisen aus Bereichen wie der Allgemeinmedizin, Psychologie, Orthopädie und weiteren Spezialgebieten können so alle relevanten Aspekte der gesundheitlichen Einschränkungen erfasst und bewertet werden.

Die Vorteile dieser Zusammenarbeit liegen auf der Hand: Der integrative Ansatz gewährleistet eine umfassende Bewertung des Gesundheitszustands des Antragstellers und trägt maßgeblich zu einer präzisen und gerechten Entscheidung bei. Eine integrative Begutachtung ermöglicht eine holistische Sicht auf den jeweiligen Fall, wodurch die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Arbeitsfähigkeit ganzheitlich besser verstanden und eingeschätzt werden können. Darüber hinaus fördert die interdisziplinäre Begutachtung den Austausch von Wissen und Erfahrungen unter den Experten, was die Qualität der Gutachten im Allgemeinen erhöht.

 

Interdisziplinäre Begutachtung für Gutachten zur Erwerbsminderungsrente – Ihr-gutachter.net

Unser Team bei Ihr-gutachter.net legt großen Wert auf eine interdisziplinäre Begutachtung, die eine holistische Sicht auf die Arbeitsfähigkeit und umfassende Gesundheitsbewertungen ermöglicht. Durch die Einbindung von Expertenwissen aus verschiedenen medizinischen Fachrichtungen stellen wir sicher, dass alle gesundheitlichen Aspekte, die die Arbeitsfähigkeit beeinflussen, adäquat berücksichtigt werden können. Um einen passenden sachverständigen Ansprechpartner für Ihren individuellen Fall bereitzustellen, arbeiten wir mit einer Vielzahl von Experten aus unterschiedlichen medizinischen Fachrichtungen zusammen. Unsere Expertise umfasst die Fachgebiete Chirurgie, Unfallchirurgie/Orthopädie, Radiologie, Neurologie, Verkehrsmedizin und hyperbare Medizin. Auch für weitere Fachgebiete können wir auf Anfrage einen passenden Sachverständigen bereitstellen.

Wir verstehen, dass die Auswahl des richtigen Gutachters eine bedeutende Entscheidung ist. Im Rahmen einer interdisziplinären Zusammenarbeit, verfolgen wir das Ziel, eine faire und umfassende Beurteilung jeder Situation zu gewährleisten. Die interdisziplinäre Begutachtung für eine umfassende Gesundheitsbewertung ist zentral für unsere Arbeit und fundamentaler Bestandteil unseres Angebots. Sie garantiert die hohe Qualität und Genauigkeit unserer Gutachten und stellt sicher, dass die Begutachtung den individuellen Fällen der Antragsteller gerecht wird. Unsere umfassende und fachübergreifende Begutachtung ist entscheidend, um den Weg zu einer angemessenen Unterstützung zu ebnen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Ihre Situation finden!
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren oder direkt einen Termin zu vereinbaren. Unser Team aus qualifizierten Gutachtern steht Ihnen mit umfassendem Fachwissen und einer objektiven Bewertung zur Seite, um Ihnen beratend und unterstützend durch das Verfahren der Erwerbsminderungsrente zu helfen.

 

KONTAKTIEREN SIE UNS!

Ihr-Gutachter.net: Expertise und interdisziplinäre Kompetenz für Ihr Gutachten zur Erwerbsminderungsrente. Lassen Sie sich von unserem Team aus erfahrenen Fachleuten unterstützen und sichern Sie sich eine professionelle und umfassende Begutachtung.

Für weiterführende Informationen und Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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Medizinische Gutachter finden

Medizinische Gutachter finden – Gezielt suchen und den Richtigen finden.

Oft ist es nicht einfach, den passenden medizinischen Gutachter zu finden. In Deutschland suchen sich Patienten ihre Ärzte oder ihren Facharzt als sachverständigen Gutachter normalerweise übers Internet. Per Navigation in Suchmaschinen wird man unter „medizinische Gutachten“ in München, Berlin oder anderen Städten fündig und findet in der Regel schnell Praxen, die Gutachten erstellen. Ob aus der Chirurgie oder der Orthopädie, der Psychiatrie, Neurologie oder Unfallchirurgie oder einem sonstigen Fachgebiet; hier finden sich, meist unter Kontakt, medizinische Gutachter mit Erfahrung, als Arzt oder nicht.
Obwohl sich in Suchportalen schnell eine Vielzahl theoretisch geeigneter Praxen auffinden lassen, spielen neben den fachlichen Kenntnissen auch die Zwischenmenschlichkeit und Empathie eine große Rolle. Wir freuen uns, Ihnen mit unserer langjährigen Kompetenz als Partner für Anliegen im Bereich der medizinischen Begutachtung weiterhelfen zu können!

Nachfolgend haben wir für Sie noch einmal unsere Leistungen aufgelistet:

  • Gutachten für gesetzliche Unfallversicherung
  • Zusammenhangsgutachten
  • Rentengutachten
  • Berufserkrankungen
  • Gutachten für private Unfallversicherungen
  • Sozialgerichtsgutachten
  • Unfallchirurgisches Gutachten
  • Orthopädisches Gutachten
  • Arbeitsunfall Gutachten
  • Berufskrankheit Gutachten
  • Ärztliches Gutachten
  • Bewertung von Gutachten

Wir erstellen Ihr medizinisches Gutachten auf verschiedenen Fachgebieten.

 

Sie haben einen passenden medizinischen Gutachter gefunden, und dann? – Kontakt aufnehmen!

Schön, dass Sie uns gefunden haben! Nehmen Sie gerne per Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf, um ein erstes, unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. Gerne sind wir Ihr kompetenter Gutachter.
Sie erreichen uns unter der tel. 089-3598491 oder per E-Mail unter kontakt@ihr-gutachter.net. Nutzen Sie auch gerne das Kontaktformular auf unserer Internetseite.

 

Ihr Gutachter – Was sollte man bei der Suche nach einem medizinischen Gutachter beachten?

Die wichtigste Voraussetzung ist die persönliche Fachkompetenz. Als Sachverständige werden meistens Personen beauftragt, welche mit vertieftem Fachwissen auf einem bestimmten Sachgebiet tätig sind. Grundsätzlich gelten alle (Fach-)Ärzte als sachverständig. Zudem hilft es, wenn ein medizinischer Gutachter über gute Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen verfügt. Erkenntnisse in der Medizin sowie der Wissenschaft unterliegen einem ständigen Wandel. Rechtsprechung und Rechtsanwendung ändern sich oftmals. Aus diesem Grund hat eine Weiterbildung eines Gutachters eine hohe Wichtigkeit für die Qualitätssicherung.

Auch zu beachten ist, dass die Sprache eines Gutachtens klar und gut verständlich sein soll, denn weder Auftraggeber noch andere Parteien verfügen über genaue Kenntnisse medizinischer Fachsprache und deren Zusammenhänge. Medizinische Angaben oder subjektive Einschätzungen der Patienten sollten wortgetreu zitiert werden.

 

Was ist ein medizinisches Gutachten?

Ärztliches bzw. medizinische Gutachten sind eine schriftliche Bewertung, die auf einem medizinischen Befund basiert und eine objektive Einschätzung der medizinischen Lage darstellt. Diese Gutachten sind in der Regel für Gerichte und Anwälte von Bedeutung, wenn es um medizinische Entscheidungen vor Gericht geht. Insgesamt sind medizinische Gutachten ein wichtiger Bestandteil in der Bewertung von medizinischen Fällen und Entscheidungen. Zum Beispiel kann es helfen, die Entscheidung für oder gegen eine Operation zu treffen. Ein medizinisches Gutachten wird von einem sachverständigen Arzt oder einer sachverständigen Ärztin erstellt und beinhaltet eine medizinische Bewertung des gesundheitlichen Zustands der betroffenen Patienten. Ein sachverständiger Arzt oder eine sachverständige Ärztin wird im Rahmen einer Begutachtung aufgrund seiner oder ihrer Fachkenntnisse und Erfahrungen tätig.

Ein medizinisches Gutachten beinhaltet die Begutachtung von medizinischen Befunden, beispielsweise im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und damit einhergehender Arbeitsunfähigkeit. Auch die Beurteilung, ob beispielsweise ein Fehler in der Behandlung eines Patienten vorliegt oder nicht, können Sachverständige im Rahmen einer medizinischen Begutachtung vornehmen. Jeder Patient hat somit im Ernstfall Recht auf eine zweite Meinung. Solche Gutachten werden von sachverständigen Ärzten oder Ärztinnen erstellt und beinhalten eine objektive Bewertung der medizinischen Lage.

Sachverständige für medizinische Gutachten müssen unabhängig und unbefangen sein, um eine objektive Bewertung der Lage zu ermöglichen. Es ist somit wichtig, dass der Patient keine Art der Verbindung zum Arzt oder den ärztlichen Angestellten hat, um eine unabhängige Beurteilung zu gewährleisten. In der Regel wird ein Sachverständiger auf Antrag eines Gerichts oder Anwalts tätig, um eine medizinische Begutachtung durchzuführen.

Unter anderem können medizinische Gutachten für die folgenden Bereiche erstellt werden:

  • Gutachten für gesetzliche Unfallversicherung
  • Zusammenhangsgutachten
  • Rentengutachten
  • Berufserkrankungen
  • Gutachten für private Unfallversicherungen
  • Sozialgerichtsgutachten
  • Unfallchirurgisches Gutachten
  • Orthopädisches Gutachten
  • Arbeitsunfall Gutachten
  • Berufskrankheit Gutachten
  • Ärztliches Gutachten
  • Bewertung von Gutachten

 
Ein medizinisches Gutachten kann in verschiedenen Fällen erstellt werden. Neben der Bewertung gerichtlicher Konflikte beispielsweise im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern oder Arbeitsunfällen kann auch die Bewertung von Kosten für eine bestimmte Behandlung oder Therapie die Aufgabe eines Gutachtens werden. Die Aufgabe eines Sachverständigen für medizinische Gutachten besteht darin, den medizinischen Befund zu bewerten und in verständlicher Sprache für das Gericht oder den Anwalt darzustellen.

 

Ablauf einer medizinischen Begutachtung

Wie verlaufen eigentlich Begutachtungen? – Wenn man nun den richtigen Gutachter für sich gefunden hat, stellt sich oft die Frage nach dem gewöhnlichen Ablauf. Ist es ein ganz normaler Arzttermin? Sind bestimmte Dinge mitzunehmen und zu beachten?

Eine Begutachtung ist grundsätzlich kein normaler Arztbesuch und dementsprechend sollte hierbei mehr Zeit eingeplant werden. Der Arzt oder die Ärztin wird Sie erst mal bitten Ihr Anliegen oder Ihre Vorgeschichte Ihrer Krankheit zu schildern. Manche Ärzte arbeiten auch mit Fragebögen, welche man vor der Behandlung ausfüllen sollte. Fragen über den privaten Alltag, den Beruf, über eingenommene Medikamente oder den Alkohol- und Nikotin-Konsum sind ganz normal.
Im nächsten Schritt werden Ihre Angaben zu dem Sachverhalt dokumentiert und in einem Gutachten wiedergegeben. Bei geschädigten Körperteilen, einer medikamentösen Therapie oder auch falschen Behandlungen kann es zu einer körperlichen Untersuchung kommen. Falls Ultraschalluntersuchungen oder Röntgenaufnahmen gemacht werden, werden diese im Anschluss sofort ausgewertet und mit Ihnen besprochen. Falls Sie über ärztliche Originalbefunde von vorherigen Arztterminen verfügen, können Sie diese auch sehr gerne mitbringen oder dem beauftragten Facharzt nachreichen.
Das fertige Gutachten wird anschließend dem Gericht oder der jeweiligen Versicherung geschickt. Teils kann es auch dazu kommen, dass die Auswertung einer Untersuchung und somit das daraus resultierende Gutachten sich verzögert. Hierbei müssen Sie jedoch keine Panik haben, denn ab hier übernimmt der medizinische Gutachter Ihres Vertrauens.

 

Die Rolle des Sachverständigen im ärztlichen Gutachten

Ein Sachverständiger ist eine Person, die über Fachwissen in einem bestimmten Bereich verfügt und aufgrund seiner Erfahrung und Expertise ein unabhängiges und objektives Gutachten erstellen kann. Im Bereich der Medizin sind Sachverständige in der Regel Ärzte oder andere medizinische Fachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung.
Im Verfahren eines ärztlichen Gutachtens für Gerichte wird der Sachverständige beauftragt, den medizinischen Sachverhalt zu prüfen und ein Gutachten zu erstellen. Dabei muss der Sachverständige nicht nur die medizinischen Aspekte der Behandlung, sondern auch die vereinbarten Standards und Leitlinien berücksichtigen.
Eine wichtige Rolle des Sachverständigen besteht z.B. darin, einen möglichen Behandlungsfehler zu identifizieren und zu bewerten. Hat der Arzt das richtige Medikament zur Behandlung verschrieben? Wurde es in der dafür vorgesehenen Dosis eingenommen? Erst auf dieser Grundlage kann das Gericht Recht sprechen. Dabei muss der Sachverständige darauf achten, dass sein Gutachten unabhängig, objektiv und verständlich ist.
Insgesamt ist die Rolle des Sachverständigen im Verfahren eines ärztlichen Gutachtens für Gerichte von entscheidender Bedeutung. Ohne sein Fachwissen und seine Expertise wäre es kaum möglich, die medizinischen Sachverhalte aufzuklären und verlässliche Urteile zu fällen. Daher ist es wichtig, dass Sachverständige im Bereich der Medizin sorgfältig ausgewählt werden und über eine entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung verfügen.

Medizinische Gutachten werden in Zeiten knapper werdender Ressourcen immer wichtiger. Und um medizinische Gutachten in bester Qualität erstellen zu können, werden zunehmend mehr qualifizierte, ärztliche Sachverständige benötigt, die über ein zum Teil sehr spezialisiertes Wissen verfügen müssen, um professionell begutachten zu können.
Einer medizinischen Begutachtung von einem ärztlichen Sachverständigen, der häufig auch in der Ärztekammer registriert ist, müssen heute mehr denn je auch Verfahren vor Gericht standhalten. Die Bürger, aber auch die Kassen verlangen ihr Recht. Daher ist es heute vor einem Gericht letztendlich unerheblich, ob ein Dr. med. aus München, Frankfurt oder Nordrhein-Westfalen das Gutachten erstellt hat. Wichtig ist, dass ein hoch qualifizierter medizinischer Sachverständiger im Rahmen seiner medizinischen Tätigkeit als Gutachter auftritt.
Neben der medizinischen Qualifikation spielt auch eine harmonierende Zwischenmenschlichkeit eine wichtige Rolle während der Begutachtung. Einen geeigneten medizinischen Gutachter zu finden, der professionell auf die eigenen individuellen Bedürfnisse eingeht, ist allerdings oft nicht einfach.

 

Medizin vor Gericht – Die Bedeutung des ärztlichen Gutachtens für Gerichtsverfahren

Ein ärztliches Gutachten für Gerichtsverfahren spielt eine bedeutende Rolle in der Aufklärung von Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Medizin. Es ermöglicht eine unabhängige, fachlich fundierte Bewertung von medizinischen Sachverhalten, die für die Entscheidung des Gerichts von zentraler Bedeutung sind. Dabei trägt der Sachverständige als unabhängiger und qualifizierter Experte maßgeblich zur Klärung bei.
Das ärztliche Gutachten hilft Recht zu sprechen und ist für Gerichtsverfahren ein wichtiges Instrument für eine sachgerechte Entscheidung. Es ermöglicht eine unabhängige, fachlich fundierte Bewertung medizinischer Sachverhalte und trägt so zur Aufklärung und Rechtssicherheit bei. Es gibt z.B. dem Gericht eine ausschlaggebende Einschätzung, ob eine ärztliche Behandlung fehlerhaft war oder nicht. Der Sachverständige, als unabhängiger und qualifizierter Experte, muss die strengen Anforderungen des Gerichts erfüllen und nach objektiven Kriterien und evidenzbasierten medizinischen Erkenntnissen vorgehen. Das Gutachten trägt hierbei maßgeblich dazu bei, Recht walten zu lassen.

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Wie wird man medizinischer Gutachter?

Wer kann ein medizinisches Gutachten erstellen?

Ärztliche Gutachter sind unabhängige Sachverständige und ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen, dabei erfüllen Sie jegliche Beratungs- und Begutachtungsleistungen in verschiedenen Versorgungsbereichen. Grundsätzlich gilt, dass ein Arzt mit Erhalt der Berufserlaubnis (Approbation) auch zu gutachterlichen Fragen Stellung nehmen kann. Somit sind in der Theorie alle Fachärzte berechtigt, Gutachten zu erstellen.

Diese grundsätzliche Annahme spielt aber in der praktischen Handhabung keine Rolle.

Zum einen beinhaltet das Studium der Medizin keine Ausbildung zum Sachverständigen, und zum anderen ist allein mit dem Erhalt der Berufserlaubnis bei weitem noch nicht davon auszugehen, dass eine ausreichende medizinische Fachkenntnis besteht, die für die Beantwortung der verschiedensten Fragestellungen im Bereich der medizinischen Begutachtung von Versicherungen und Gerichten.

Dessen sind sich grundsätzlich alle Beteiligten an einem medizinischen Begutachtungsverfahren und der anschließenden Erstellung von Gutachten bewusst. In einer Vielzahl der Fachrichtungen und auch in der Facharztausbildung spielen medizinische Gutachten eine sehr geringe Rolle.

 

Wie wird man medizinischer Gutachter?

Einzig die Ausbildung zum Unfallchirurgen, früher als zusätzliche Fach – und spezial ärztliche Bezeichnung zum Chirurgen, heute als zusätzlich ärztliche Bezeichnung zum Orthopäden geführt, beinhaltet immer wieder konkrete für Gutachter und Sachverständige relevante Fragestellungen, besonders in der Behandlung von Arbeitsunfällen.
In Deutschland sind Schul- und Arbeitsunfälle über die sogenannte gesetzliche Unfallversicherung versichert, welche besondere Anforderungen an die Ausbildung der verschiedenen Fachbereiche der Ärzte, wie Chirurgen und Orthopäden stellen.
Zur Abgrenzung gegenüber nicht unfallbedingten Gesundheitsschäden ist der Arzt der Unfallchirurgie auch häufig mit Fragen des Unfallzusammenhangs beschäftigt.
Da die gesetzliche Unfallversicherung bei verbleibenden Unfallfolgen auch Rentenleistungen gewährt, werden vom Unfallchirurgen ebenso immer wieder Fragen zur Einschätzung der Unfallfolgen beantwortet werden müssen.
Die Beantwortung und Beurteilung der vielen Fragestellungen für Gutachter und Sachverständige auf dem Rechtsgebiet der gesetzlichen Unfallversicherung sind also insbesondere für den Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie und Ärzte im Bereich der Orthopädie Routine.

Die Tätigkeit des medizinischen Sachverständigen umfasst darüber hinaus aber auch die Rechtsgebiete der privaten Unfallversicherung, der Haftpflichtversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, um nur einige zu nennen.
Neben den Fachärzten für Chirurgie, Unfallchirurgie oder Orthopädie werden aber natürlich auch weitere Fachgebiete für die Einschätzung und Beantwortung gutachterliche Fragestellungen benötigt, beispielsweise häufig die Fachärzte aus der Neurologie, die Fachärzte aus der Psychiatrie, Augenärzte oder Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, um auch hier nur einige zu nennen.

 

Möglichkeiten der Weiterbildung auf dem Gebiet der Begutachtung

Neben der Neigung des jeweiligen Facharztes, sich neben seiner eigentlichen medizinischen Tätigkeit darüber hinaus noch mit bestimmten Fragestellungen zu einem Gutachten auseinanderzusetzen, gibt es häufig Angebote der Fachgesellschaften auf eine Weiterbildung auf dem Gebiet der Begutachtung für zertifizierte Sachverständige.

Eine für alle Fachrichtungen geeignete und strukturierte Weiterbildung wurde seinerzeit von Herrn Dr. med. Schröter, früher Leiter des Instituts für medizinische Begutachtung in Kassel, in Zusammenarbeit mit einer Schweizer Rückversicherung erarbeitet und über einige Jahre an der Universität Köln als post graduierten Weiterbildung für gutachterlich tätige Fachärzte angeboten.

Seit einigen Jahren wird diese medizinische Ausbildung unverändert in der Dresden International University angeboten.

Die medizinische Weiterbildung dauert mindestens 1 Jahr und gliedert sich in 6 Module. Die einzelnen Module thematisieren neben allgemeinem Wissen über medizinische Begutachtung auch Wissen über die Arbeit im Rahmen der tatsächlichen Gutachtenerstellung. So wird sich im Verlauf der Weiterbildung mit äußeren Kriterien eines ärztlichen Gutachtens als auch mit den einzelnen Rechtsgebieten beschäftigt. Zudem bereitet ein besonderer Teil der Einheiten auch auf bestimmte Situationen vor, beispielsweise, wie sich der medizinische Sachverständige vor Gericht verhalten sollen. Darüber hinaus bietet das Seminar einen intensiven kollegialen Erfahrungsaustausch.
Die einzelnen Module müssen jeweils mit Hausarbeiten und Prüfungen abgeschlossen sowie eine gesonderte Abschlussprüfung abgelegt werden.

Das erfolgreiche Absolvieren, dieser in Deutschland einzigartigen Ausbildung zum medizinischen Gutachter erlaubt das Führen des Titels „medizinischer Sachverständiger CPU“.

 

Ihr medizinischer Gutachter – Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Benötigen Sie medizinische Gutachten oder einen Sachverständigen? Haben Sie eine besondere Frage oder ein persönliches Anliegen? Oder brauchen Sie eine individuelle Beratung?
Gerne helfen wir Ihnen weiter! Unter der Tel.: 089-3598491 stehen Ihnen Dr. med. Hans-Jürgen Krippner und sein Team jeder Zeit zur Verfügung. Als Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie ist Dr. med. Hans-Jürgen Krippner bereits seit dem Jahre 2003 selbstständig gutachterlich tätig.

Kniescheibe rausgesprungen - Was tun?

Kniescheibe rausgesprungen – Was tun bei einer Kniescheibenausrenkung?

Kniescheibe rausgesprungen – Was tun bei einer Kniescheibenausrenkung?

Der Stürmer setzt zum Sprint an und läuft in Richtung Tor, wird auf der Zielgerade von einem gegnerischen Verteidiger gerammt, fällt und bleibt auf der Seite liegen – schnell fasst er sich vor Schmerz ans Bein, genauer gesagt ans Knie. Was ist passiert? Die Ursache ist kein Krampf im Bein. Einmal beim Sport nicht aufgepasst und bei Zusammenprall mit einem Mitspieler das Bein ungünstig belastet und das Knie unglücklich verdreht – plötzlich entstehen starke Schmerzen. Der Schmerz im Knie in so einem Fall ist häufig auf eine Kniescheibenausrenkung zurückzuführen. Die Kniescheibenausrenkung (Patellaluxation) ist eine häufig auftretende Form der Verletzung im Zusammenhang mit Sport jeglicher Art.

 

Schmerzen im Knie – Was passiert bei einer Kniescheibenausrenkung?

Eine Kniescheibenausrenkung (Patellaluxation) ist eine nicht unübliche Verletzung des Knies und ereignet sich überwiegend im heranwachsenden Alter. Ort des Geschehens ist das Kniegelenk. Die Kniescheibe (Patella) verlässt nach Krafteinwirkung ihre Position und gleitet im Gelenk nach außen über die außenseitige Oberschenkelrolle und springt aus dem Gleitlager des Knies heraus. Ist das Knie bzw. die Kniescheibe rausgesprungen, entsteht für den Betroffenen ein starker Schmerz. Meist ist eine stattfindende Luxation allerdings nicht die einzige Verletzung im Knie. Springt die Kniescheibe aus dem Gleitlager, sind eine Vielzahl an Begleitverletzungen möglich. Beispiele dafür sind eine damit einhergehende Zerreißung des inneren Halteapparates der Patella und beim Überschreiten der Oberschenkelrolle eine Quetschung am Knochen an der äußeren Oberschenkelrolle und an der inneren Kniescheibenfacette des Knies. Neben Verletzungen an Knochen und dem Kniegelenk selbst sind Verletzungen der Bänder sowie Zerrung einer Sehne mögliche Folgen einer Verrenkung. Wird ein Band, oder gleich mehrere Bänder verletzt, führt dies häufig zu einer längeren Einschränkung der Betroffenen.

Eine durch einen Unfall herbeigeführte Ausrenkung der Patella bedarf der erheblichen Gewalteinwirkung auf das Gelenk mit Drehachse im Knie. Auch ein direktes Anpralltrauma auf das Knie kann zu einer Patellaluxation führen, wenn die Kraft auf eine Position, nahezu punktuell innenseitig gegen die Patella gerichtet ist und diese sozusagen nach außen aus dem Gleitlager herausstößt.

 

Eine Verletzung am Knie – Welche Ursachen begünstigen eine Patellaluxation?

Die überwiegende Anzahl der Kniescheibenausrenkungen ist anlagebedingt und somit besteht für manche Personen ein höheres Risiko, sich eine solche Verletzung am Knie zuzuziehen. Häufig gibt es eine Kniescheibenfehlform und ein zu flaches Gleitlager innerhalb des Knies, welches zusammen mit einer X-Beinstellung und einem Hochstand der Patella zu einer Kniescheibenausrenkung führen kann.

Im heranwachsenden Alter ist dies besonders bedeutsam, da bei verhältnismäßig schnellem Längenwachstum die dem Knie als Stützung dienende Muskulatur zunächst keine entsprechende Entwicklung zeigt. Die Streckmuskulatur des Knies und insbesondere der innenseitige Kopf des vierköpfigen Oberschenkelmuskels ist für eine ausreichende Stabilisierung der Kniescheibe nach innen zu schwach.

Nach dem 20. Lebensjahr sind die anlagebedingten und luxationsfördernden Kräfte durch eine gut ausgebildete Muskulatur im Knie wieder ausgeglichen. Somit treten trotz der lebenslang bestehenden anlagebedingten Fehlformen an der Patella und im Gleitlager bei kräftiger Muskulatur des Knies kaum mehr Luxationen auf.

 

Wie wird eine Ausrenkung der Kniescheibe erkannt und behandelt?

Häufig kann ein Arzt eine Ausrenkung der Kniescheibe schon aufgrund der damit verbundenen Fehlstellung erkennen. Trotzdem sind diagnostische Maßnahmen wie eine Röntgenuntersuchung des Knies in 3 Ebenen sinnvoll. Zusätzlich wird häufig eine Kernspintomografie des Kniegelenks durchgeführt, um Begleitverletzungen beispielsweise eine Zerreißung des innenseitigen Haltebandes oder Abschlagverletzungen des Knorpels der Kniescheibe zu erkennen.

Grundsätzlich kann eine Luxation der Kniescheibe nach erfolgter Reposition im Gelenk, welche in vielen Fällen auch spontan eintritt, konservativ behandelt werden. Hierzu wird eine vorübergehende Ruhigstellung des Knies notwendig. Nach Ausheilung eines verletzten innenseitigen Haltebandes und für das Gelenk wiedererlangten Stabilität kann vermehrt die Beugung des Knies erlaubt werden. In einem solchen Fall ist der erneute Muskelaufbau am Oberschenkel im Rahmen einer physiotherapeutischen Behandlung von Nöten. Die Belastung von Knie und Gelenk sollte somit in Form einer unterstützenden Therapie beübt werden. Im Normalfall ist keine Operation des Knies durch einen Arzt notwendig.

 

Wann muss mein Knie operiert werden?

Ein Eingriff der Chirurgie im Zusammenhang mit einer Verletzung des Knies nicht jedes Mal von Nöten. Kam es aber bei der Verrenkung des Knies beispielsweise zu einem Abschlagfragment der Kniescheibe, welche sich als freie Gelenkkörper im Kernspintomogramm des Knies zeigen würde, ist eine operative Behandlung durch einen Arzt erforderlich. Wird ein solches Abschlagfragment nicht erkannt, führt dies häufig zu einer frühzeitigen Abnutzung von Knorpel und damit einhergehend auch dem Kniegelenk. Die Folge sind chronische Schmerzen im Knie. Um der weiteren Beschädigung von Knorpel entgegenzuwirken, ist eine operative Behandlung somit sinnvoll. Entweder muss bei einer Operation der freie Gelenkkörper im Knie geborgen werden oder bei entsprechender Größe auch an die Kniescheibe wieder angeheftet werden. Auch danach ist im Rahmen einer Therapie-Behandlung eine entsprechende Ruhigstellung des Kniegelenkes mit schrittweiser Freigabe der Beugung des Knies erforderlich.

 

Wie verfährt die Versicherung bei Knie-Verletzungen?

Im Rahmen der Begutachtung kommen häufig Fragestellungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zum Unfallzusammenhang bei einer Luxation der Kniescheibe. Die überwiegende Anzahl der Kniescheibenausrenkungen heilt nach operativer oder konservativer Behandlung durch eine Therapie nahezu folgenlos aus, sodass die Beurteilung von Unfallfolgen, beispielsweise zur Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit, in der Begutachtung nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Langanhaltende Schmerzen sollten nie ignoriert werden, da solche Schmerzen meist weitere Folgen mit sich bringen können. Sie benötigen ein Gutachten für eine Verletzung in Ihrem Knie? Nehmen Sie gerne unter der Tel. 089-3598491 mit uns Kontakt auf. Unsere med. Gutachter beraten Sie gerne.

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