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Die medizinische Gutachtenpraxis für Bergkirchen

Dokumentation und Begutachtung

Ablauf einer medizinischen Begutachtung.

Der mit der Begutachtung beauftragte Facharzt oder Gutachter der Gutachtenpraxis bittet Sie, den Unfall oder die Vorgeschichte Ihrer Krankheit ausführlich zu erzählen. Vielleicht haben Sie auch schon einen Fragebogen zur Krankheitsvorgeschichte erhalten und diesen zu Hause ausgefüllt.

Die Ärztin oder der Arzt dokumentiert Ihren Vortrag und gibt diesen mit den von Ihnen geschilderten Worten im Gutachten wieder. Im Gegensatz zum normalen Arztbesuch steht Ihnen bei einer medizinischen Begutachtung in Bergkirchen ausreichend Zeit zur Verfügung, um ausführlich von Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte und Ihren Beschwerden zu berichten.

Ab dann schließt sich die Untersuchung oder – bei psychiatrischen Untersuchungen – eine Exploration an. Die körperliche Untersuchung bezieht den geschädigten Körperteil und die angrenzenden Regionen ein. Da häufig ein Entkleiden bis auf die Unterwäsche erforderlich ist, bevorzugen es manche Probanden, eine Badehose oder einen Bikini anzuziehen.

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Medizinisches Ergebnis

Das medizinische Gutachten.

Ein fertig gestelltes medizinisches Gutachten wird dem Auftraggeber, an Gerichte, der Versicherung oder z.B. einem Rechtsanwalt zugesandt. Selbstverständlich hat der Proband das Recht, das Gutachten einzusehen und zu lesen und vom Auftraggeber eine Kopie (pdf) zu erhalten. Für Kopien und weitere Leistungen entstehen dabei eventuell geringfügige Kosten. Bitte sehen Sie davon ab, die Kopie des Gutachtens direkt anzufordern, da alle Unterlagen an den Auftraggeber zurückgesandt werden.

Eine Begutachtung in Bergkirchen ist nur möglich, wenn Sie den Sachverständigen oder begutachtenden Arzt von der Schweigepflicht gegenüber dem Auftraggeber entbinden. Nur dann darf der Gutachter seine Expertise an den Auftraggeber weiterleiten. Da auch Berichte Ihrer behandelnden Ärzte herangezogen werden, müssen Sie auch diese von der Schweigepflicht entbinden, soweit es für die Erfüllung des Gutachtenauftrages erforderlich ist.

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Röntgenaufnahmen nur in Ausnahmefällen

Auswertung der technischen Befunde.

Nach Abschluss der Begutachtung werden die technischen Befunde ausgewertet, z.B. Röntgenaufnahmen, Computertomographie oder Kernspintomographien. Bei Gelenkerkrankungen werden in der Regel Ultraschalluntersuchungen ausgeführt. Um eine Strahlenbelastung zu vermeiden, werden Röntgenaufnahmen nur in Ausnahmefällen angefertigt. Die erhobenen Befunde der Untersuchung werden wenn gewünscht auch telefonisch mit Ihnen in Bergkirchen besprochen.

Sie können dabei bitte gerne Fragen stellen um alles zu verstehen. Oft lässt sich allerdings das Ergebnis der Begutachtung noch nicht endgültig mitteilen, da die Ergebnisse sorgfältig ausgewertet werden müssen. Gelegentlich ist es auch erforderlich, dass Sie weitere Kopien der Originalbefunde nachreichen.

Bei allen Begutachtungen auf orthopädisch/chirurgischen Fachgebiet können Sie sich zur Untersuchung von einer Person Ihres Vertrauens – zum Beispiel Ihrem Partner – begleiten lassen. Bei den psychiatrischen Begutachtungen erfolgt die Befragung und Exploration unter vier Augen.

GUTACHTENPRAXIS FÜR Bergkirchen.

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Gutachtenpraxis für Bergkirchen

Gutachten sind das A und O.

Egal ob Berlin, Hamburg, München, Bergkirchen oder andere Standorte. Auch für Bergkirchen finden wir ein Gutachteninstitut, in denen Gutachter (Ärzte) mit Erfahrung tätig sind, die eine medizinische Begutachtung mit Schwerpunkt zu verschiedenen medizinischen Fachgebieten erstellen. Auch in der Neurologie und Psychiatrie sind häufig von einem Facharzt valide medizinische Gutachten zu erstellen.

Wenn Sie eine professionelle Beratung benötigen, rufen Sie uns an.

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Unsere zertifizierten Gutachter freuen sich auf Sie!