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Gutachten Erwerbsminderungsrente

Gutachten Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine hilfreiche Leistung, die das Leben der Betroffenen erheblich erleichtern kann. Was genau die Erwerbsminderungsrente ist, in welchen Fällen Sie eine solche beantragen können, welches Verfahren Sie bei einem Gutachten durchlaufen und wie lange Sie auf einen Rentenbescheid warten müssen, erfahren Sie im Folgenden.

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente?

Unsere tägliche Arbeit sollte uns eigentlich bis zur Rente große Freude bereiten, doch in manchen Fällen kann es passieren, dass man früher als geplant gezwungen ist, aufzuhören. Dafür kann es vielerlei Gründe geben. Ein Arbeitsunfall, psychische und physische Erkrankungen, eine Depression oder eben leider auch schlicht unser voranschreitendes Alter. Wenn Sie teils oder gar nicht mehr arbeitsfähig sind, kann dank der Erwerbsminderung Ihr Einkommen dennoch ergänzt oder ersetzt werden.

Die wohl wichtigste Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist, dass Sie die Regelaltersgrenze für eine Rente noch nicht erreicht haben. Zusätzlich wird geprüft, ob Sie in den letzten 5 Jahren in der deutschen Rentenversicherung versichert waren und mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Außerdem muss mittels medizinischer Begutachtung festgestellt werden, dass Sie, als betroffene Person, nicht mehr als sechs Stunden arbeiten können. Bevor das jedoch geschieht, muss die deutsche Rentenversicherung prüfen, ob es noch eine Möglichkeit gibt, Ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen, damit Sie Ihr Einkommen wieder selbst verdienen können. Diese Möglichkeiten sind beispielsweise eine Rehabilitation (Reha) oder eine medizinische Therapie. Vor allem bei der Rentenversicherung gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Erst wenn eine medizinische Therapie, eine Behandlung oder eine Reha nicht helfen kann, sind Sie berechtigt, einen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente zu stellen.

 

Welche Krankheiten führen zu einer Erwerbsminderungsrente?

In Deutschland sind rund 1,8 Millionen Menschen arbeitsunfähig. Dies kann zum Teil sehr viele unterschiedliche Gründe haben. Den größten prozentualen Anteil machen die Nervenkrankheiten aus. Durch den stressigen Alltag oder die psychische und physische Belastung auf der Arbeit folgen nicht selten Burnouts oder Depressionen. Dicht dahinter sind die Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke, des Herzens sowie Krebs und weitere bösartige Neubildungen.

 

Vor der Erwerbsminderungsrente ein Gutachten – Was nun?

Wenn Sie einen Antrag auf die Erwerbsminderung gestellt haben, werden Sie sicherlich eine Einladung zur medizinischen Begutachtung bei einem sachverständigen Arzt erhalten haben. Hier ist es wichtig, nicht in Panik zu verfallen und Ruhe zu bewahren, denn in den meisten Fällen laufen die Anträge zur EM-Rente über den Gutachter (ugs. Vertrauens-Arzt). Die Aufgabe eines Gutachters ist in diesem Fall, Ihre medizinische Leistungsfähigkeit durch eine sozialmedizinische Begutachtung einzuschätzen. Es kann auch vorkommen, dass die deutsche Renten-Versicherung einen externen Gutachter beauftragt, hier fallen keine weiteren Kosten für Sie an. Einen externen Gutachter muss die DRV bezahlen.

Aber was genau sollten Sie bei einem Termin zur medizinischen Begutachtung beachten? Planen Sie für Ihren Termin ein wenig mehr Zeit ein. Ein Gutachten ist meistens keine kurze Untersuchung. Sie müssen zu Beginn einige Fragen beantworten, damit der Gutachter Sie und Ihr Anliegen kennenlernen kann. Anschließend werden Sie gebeten, die Geschichte und den Verlauf Ihrer Erkrankung zu erzählen. Wenn Sie aktuelle Befunde von anderen Ärzten oder medizinischen Behandlungen haben, dann bringen Sie diese gerne zu dem Gutachten mit. Manchmal kann es auch dazu kommen, dass weiterführende Untersuchungen, wie Ultraschall- oder Röntgenaufnahmen erfolgen.

 

Wie lange dauert der Bescheid bei der Erwerbsminderungsrente?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Der Antrag auf EM-Renten ist ein aufwendiger Prozess, zu dem viele kleine Schritte gehören. Allein den Antrag und das dazugehörige Formularpaket zu kontrollieren, fordert viel Zeit, sollte jedoch nicht länger als ein Jahr dauern. Nachdem die Rentenversicherung Ihren Fall beurteilt und geprüft hat und das Gutachten ebenfalls kontrolliert wurde, wird der Bescheid zugestellt. Grundsätzlich geht man von einer Dauer von sechs Monaten aus, genaue Zeitangaben gibt es aber nicht. In jedem Fall ist die zeitliche Dauer davon abhängig, ob alle Unterlagen vollständig sind, Unterlagen nachgereicht werden müssen oder Unklarheiten entstanden sind.

Wichtig ist hierbei auch zu wissen, dass die meisten Anträge für die Erwerbsminderung durch die deutsche Rentenversicherung im ersten Durchgang abgelehnt werden. Mögliche Gründe für eine Ablehnung sind beispielsweise das Fehlen der Versicherungszeiten, ein unklares medizinisches Gutachten oder auch eine unterschiedliche Einschätzung der Ärzte und dem zuständigen Gutachter.

Verlieren Sie aber nicht den Mut und legen Sie innerhalb der ersten vier Wochen Widerspruch ein. Hierbei müssen Sie auf die Bearbeitung und den Bescheid etwa drei Monaten warten. Gerne können Sie sich auch an einen unabhängigen Berater wenden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Untersuchung und Begutachtung in Ihrem individuellen Fall. Nehmen Sie für ein Gutachten zur Erwerbsminderungsrente gerne telefonisch unter der Nummer 089-3598491, per E-Mail unter kontakt@ihr-gutachter.net oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite Kontakt mit uns auf.