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Gutachten für ein Sozialgericht für Reichling

Zertifiziert & Ausführlich

Ihr Partner für unabhängige Gutachten für Reichling

Für Fälle im Rahmen von sozialgerichtlichen Verhandlungen ist es selbstverständlich Ihr Recht, den Arzt Ihres Vertrauens, zu dem Sie schon seit einigen Jahren ein Patientenverhältnis pflegen, vor Gericht heranzuziehen. Dies könnte allerdings vor Gericht Zweifel an der Objektivität des Ergebnisses mit sich bringen. Es lohnt sich somit bei einem gerichtlichen Verfahren einen vollständig unabhängigen medizinischen Gutachter heranzuziehen.

Gerne erstellen wir als Ihr unabhängiger Gutachter für Sie im Rahmen eines Prozesses mit medizinischem Hintergrund ein unabhängiges medizinisches Gutachten für ein Sozialgericht für Reichling. Mit langjähriger Erfahrung als Arzt und fast 20 Jahren Erfahrung im Bereich der Diagnose und Erstellung von unabhängigen medizinischen Gutachten bieten unsere Gutachter Ihnen eine weitreichende Expertise und Kompetenz in den Bereichen Chirurgie, Unfallchirurgie/Orthopädie, Radiologie, Neurologie, Verkehrsmedizin, hyperbare Medizin sowie weitere Fachgebiete auf Anfrage. Für die Erstellung unserer Gutachten greifen wir auf ein breites Portfolio an (Fach-) Ärzten zurück, die bereits langjährig medizinisch tätig sind und bieten somit stets die richtige Kompetenz für die faire und angebrachte Beurteilung Ihres individuellen Falls sowie die Erstellung von Ihrem Gutachten.

Sie suchen einen vertrauenswürdigen Partner für Gutachten für ein Sozialgericht für Reichling und möchten mit uns zusammenarbeiten oder suchen noch antworten auf eine Frage/Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne persönlich unter der tel. 089-3598491 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@ihr-gutachter.net.

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Gut zu wissen

Die Kosten eines unabhängigen Gutachtens für ein Sozialgericht für Reichling

Die Kosten bei einem unabhängigen Gutachten für ein Sozialgericht für Reichling müssen die beantragenden Parteien zunächst selbst tragen und werden nicht initial von der Landeskasse, dem das Gericht angehört, übernommen. Rückwirkend wird allerdings entschieden, inwieweit dieses Gutachten den Verlauf des gerichtlichen Prozesses und das durch den Richter erklärte Urteil beeinflusst hat. Ist der Einfluss auf das Gericht und dessen Entscheidung erheblich, werden auf Antrag die durch das medizinische Gutachten entstandenen Kosten von der Landeskasse übernommen und Ihr finanzieller Aufwand wird Ihnen zurückerstattet. In so einem Fall sind somit die Kosten für ein Gutachten vor Gericht eher als Vorschuss zu sehen.

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Die zweite Meinung für Ihren Fall

Gutachten für ein Sozialgericht für Reichling

In sozialgerichtlichen Verfahren von medizinischer Natur, beispielsweise in Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit sowie Renten (von Erwerbsminderung betroffene Rente/Erwerbsminderungsrente in Zusammenhang mit der DRV), bei denen der gesundheitliche Zustand einer Person vor Gericht objektiv festgestellt werden muss, spielen medizinische Gutachten grundsätzlich eine wichtige Rolle. Bei einer solchen Verhandlung handelt es sich in erster Linie um gerichtliche Amtsermittlungsverfahren, bei denen das Gericht (in diesem Fall Landessozialgericht, LSG) den Sachverhalt in der Regel von sich aus ohne eine der in die Klage involvierten Partei ermittelt. Falls notwendig, zieht das Gericht dabei unabhängige Parteien zur Diagnose und Erstellung eines medizinischen Gutachtens heran und somit wird in erster Linie weder von Kläger noch dem Angeklagten verlangt, ein medizinisches Gutachten vorzulegen.

Im Rahmen eines sozialgerichtlichen Verfahrens mit medizinischem Hintergrund muss dabei zunächst ein Klägerfragebogen ausgefüllt werden. Auf Basis dieses Klägerfragebogens werden sämtliche Informationen der Klage bezüglich Art der Erkrankung sowie Dauer und Umständen der Behandlung für das Gericht festgehalten. Vonseiten des Gerichts werden schließlich die betroffenen (Fach-) Ärzte, Krankenhäuser und Kliniken angefragt. Sollte daraus resultierend Ermittlungsbedarf entstehen, zieht das Sozialgericht einen Sachverständigen in Form von einem medizinischen Gutachter heran, um den Fall genauer zu prüfen.

Sollte der Kläger bzw. die Klagepartei allerdings mit dem aus diesem medizinischen Gutachten resultierenden Ergebnis nicht einverstanden sein und beispielsweise Zweifel an dessen Objektivität und Richtigkeit der Entscheidung vorliegen, besteht gemäß § 109 aus dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) stets das Recht, Widerspruch gegen dieses Urteil einzulegen und separat einen Antrag auf ein weiteres unabhängiges medizinisches Gutachten zu stellen. Im Rahmen von einem solchen Privatgutachten haben Sie somit per Gesetz aus dem Sozialgerichtsbuch (SGB) das Recht, Ihren gesundheitlichen Zustand erneut von einem unabhängigen Dritten ermitteln zu lassen.