Rentengutachten für Starnberg – Ihr-Gutachter.net
Wenn Sie auf Hilfe angewiesen sind, dann sollten Sie die Personen, die Ihnen helfen benennen (Schwester, Schwiegervater, Nachbarin, Sohn usw.). Wenn Ihre Familie also dahingehend hilft, dass Sie verschiedene Tätigkeiten gar nicht mehr ausüben können, dann sollten Sie dies auch genauso sagen. Sie sollten sich von jedem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben lassen. Ärzte vermerken jede Krankschreibung in den Patientenunterlagen.
Wenn Sie z.B. wegen Rückenbeschwerden krankgeschrieben sind und ein Nervenarzt will Sie zusätzlich zur gleichen Zeit krankschreiben, dann nehmen Sie die zusätzliche Krankschreibung an. Denn wenn Sie später Ihre ärztlichen Unterlagen aus Starnberg von einem Versicherungsträger angefordert werden, dann wird der Versicherungsträger sehen können, dass Sie z.B. mit den Nervenbeschwerden nicht krankgeschrieben waren. Haben Sie einen Gutachtentermin z.B. bei einem Orthopäden; dann kann es passieren, dass dieser Orthopäde für Starnberg sich auf sein Fachgebiet bei der Untersuchung beschränkt. Sie sollten den Orthopäden von sich aus über alle anderen Krankheitsbilder aufklären, weil anderen Krankheiten das engere orthopädische Krankheitsbild beeinflussen können. Außerdem bestehen Sie nicht nur aus einem Rücken oder einer Hüfte, sondern sind ein ganzer Mensch und deshalb muss auch die Restleistungsfähigkeit des ganzen Menschen eingeschätzt werden.
Kommen Sie als Patient aus Starnberg zu einem Gutachter, so will dieser sich ja in der Regel zunächst ein Bild von Ihnen machen wollen. Er will Sie unvoreingenommen zunächst optisch nach Ihrer gesundheitlichen Situation beurteilen und Fragen zu verschiedenen Themen stellen, auf die Sie ehrlich antworten sollten. Ein erfahrener Gutachter spürt der Regel sofort, ob Sie die Unwahrheit sagen und registriert Schauspielerei. Es macht auch keinen Sinn, sich im Vorfeld zermarternde Gestiken und eine gequälte Mimik anzutrainieren.
Sie haben ein Leben lang ehrlich Ihre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt; bleiben Sie auch jetzt ehrlich, wenn der Gutachter Ihnen die eine oder andere Frage zu einem bestimmten Thema stellt. Geben Sie die ehrliche Antwort! Erst anschließend, wenn er Sie persönlich beurteilt hatte, wird er Ihre Berichte lesen und sein Rentengutachten oder sonstiges Gutachten erstellen.
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Grundsätzlich kommt es bei Invaliditäts- und Rentenangelegenheiten darauf an, was Sie wie äußern. Dabei ist es unerheblich, wo jemand die Äußerungen tätigt, schriftlich gegenüber einer Behörde in Starnberg, mündlich beim Gericht oder bei einem Gutachter. Wie auch immer, die nachfolgenden guten Ratschläge sollten Sie in jedem Fall beachten und auf Ihre persönliche Situation anpassen um Probleme zu vermeiden. Zum großen Teil geht es um Ihre Glaubwürdigkeit.
Glaubwürdig ist man allerdings nur, wenn man sich in verschieden Situationen nicht selbst widerspricht. Deshalb sollten Sie stets bei der Wahrheit bleiben, denn die müssen Sie nicht auswendig lernen, sondern die haben Sie selbst erlebt und sie ist damit ist sie fest in Ihrem Erinnerungsvermögen verankert. Das persönliche Erleben einer Krankheit kann niemand besser beschreiben als Sie selbst.
Wenn Sie seit Jahren täglich 6 Stunden oder mehr selbständig, ohne Hilfe in akzeptablen Zeitrahmen Arbeiten im Haushalt und im Hobbybereich ausüben können, dann können Sie in der Regel keine Rente bekommen. Je komplexer und schwieriger die Tätigkeiten sind, die Sie noch ausüben können, umso geringer die Chance, dass die Rente gewährt werden kann. Deshalb ist es unbedingt falsch, wenn Sie bei Gutachter- oder Gerichtsterminen in Starnberg oder Ihrer Region aus Scham oder Minderwertigkeitsgefühlen heraus die gesamte Situation besser als sie ist oder unvollständig darstellen.
Sie können nichts für Ihre Erkrankung, ein Schicksalsschlag hat Sie getroffen und das auch Ihnen gemacht. Deshalb dürfen Sie Hilfe annehmen. Der beste Fachmann kann nicht später aus der Welt schaffen, was von Ihrer Seite falsch angegeben wurde. Also bleiben Sie von Anfang an ehrlich. Wenn Sie den ganzen Tag mit Schmerzen leben müssen und zu einer Gerichtsverhandlung, zu einem Gutachtentermin usw. geladen werden, extra vor diesem Termin ein Schmerzmittel nehmen und dann während des ganzen Termins keine Schmerzen erkennen lassen, dann ergibt sich hieraus ein falsches Bild. Der Richter denkt, Sie seien gesund.
Sie dürfen und sollen während einer Sozialgerichtsverhandlung oder während eines Gutachtentermins Ihre Schmerzen in angemessener Weise zeigen, die Sitzhaltung wechseln und um Pausen bitten, um sich bewegen zu können. Sie dürfen sich auch zum Beispiel mal ein Sitzkissen mitbringen, wenn dies ansonsten bei Ihnen auch notwendig ist. Haben Sie schmerzhafte Wirbelsäulenbeschwerden, dann müssen Sie sich auch entsprechend bewegen. Wenn Sie während eines Gutachtentermins auf einem Stuhl sitzen, reichlich Schmerzmittel genommen haben oder einfach die Zähne zusammenbeißen wirkt das eher unglaubwürdig.
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