Wie wird man medizinischer Gutachter?
Wer kann ein medizinisches Gutachten erstellen?
Ärztliche Gutachter sind unabhängige Sachverständige und ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen, dabei erfüllen Sie jegliche Beratungs- und Begutachtungsleistungen in verschiedenen Versorgungsbereichen. Grundsätzlich gilt, dass ein Arzt mit Erhalt der Berufserlaubnis (Approbation) auch zu gutachterlichen Fragen Stellung nehmen kann. Somit sind in der Theorie alle Fachärzte berechtigt, Gutachten zu erstellen.
Diese grundsätzliche Annahme spielt aber in der praktischen Handhabung keine Rolle.
Zum einen beinhaltet das Studium der Medizin keine Ausbildung zum Sachverständigen, und zum anderen ist allein mit dem Erhalt der Berufserlaubnis bei weitem noch nicht davon auszugehen, dass eine ausreichende medizinische Fachkenntnis besteht, die für die Beantwortung der verschiedensten Fragestellungen im Bereich der medizinischen Begutachtung von Versicherungen und Gerichten.
Dessen sind sich grundsätzlich alle Beteiligten an einem medizinischen Begutachtungsverfahren und der anschließenden Erstellung von Gutachten bewusst. In einer Vielzahl der Fachrichtungen und auch in der Facharztausbildung spielen medizinische Gutachten eine sehr geringe Rolle.
Wie wird man medizinischer Gutachter?
Einzig die Ausbildung zum Unfallchirurgen, früher als zusätzliche Fach – und spezial ärztliche Bezeichnung zum Chirurgen, heute als zusätzlich ärztliche Bezeichnung zum Orthopäden geführt, beinhaltet immer wieder konkrete für Gutachter und Sachverständige relevante Fragestellungen, besonders in der Behandlung von Arbeitsunfällen.
In Deutschland sind Schul- und Arbeitsunfälle über die sogenannte gesetzliche Unfallversicherung versichert, welche besondere Anforderungen an die Ausbildung der verschiedenen Fachbereiche der Ärzte, wie Chirurgen und Orthopäden stellen.
Zur Abgrenzung gegenüber nicht unfallbedingten Gesundheitsschäden ist der Arzt der Unfallchirurgie auch häufig mit Fragen des Unfallzusammenhangs beschäftigt.
Da die gesetzliche Unfallversicherung bei verbleibenden Unfallfolgen auch Rentenleistungen gewährt, werden vom Unfallchirurgen ebenso immer wieder Fragen zur Einschätzung der Unfallfolgen beantwortet werden müssen.
Die Beantwortung und Beurteilung der vielen Fragestellungen für Gutachter und Sachverständige auf dem Rechtsgebiet der gesetzlichen Unfallversicherung sind also insbesondere für den Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie und Ärzte im Bereich der Orthopädie Routine.
Die Tätigkeit des medizinischen Sachverständigen umfasst darüber hinaus aber auch die Rechtsgebiete der privaten Unfallversicherung, der Haftpflichtversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, um nur einige zu nennen.
Neben den Fachärzten für Chirurgie, Unfallchirurgie oder Orthopädie werden aber natürlich auch weitere Fachgebiete für die Einschätzung und Beantwortung gutachterliche Fragestellungen benötigt, beispielsweise häufig die Fachärzte aus der Neurologie, die Fachärzte aus der Psychiatrie, Augenärzte oder Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, um auch hier nur einige zu nennen.
Möglichkeiten der Weiterbildung auf dem Gebiet der Begutachtung
Neben der Neigung des jeweiligen Facharztes, sich neben seiner eigentlichen medizinischen Tätigkeit darüber hinaus noch mit bestimmten Fragestellungen zu einem Gutachten auseinanderzusetzen, gibt es häufig Angebote der Fachgesellschaften auf eine Weiterbildung auf dem Gebiet der Begutachtung für zertifizierte Sachverständige.
Eine für alle Fachrichtungen geeignete und strukturierte Weiterbildung wurde seinerzeit von Herrn Dr. med. Schröter, früher Leiter des Instituts für medizinische Begutachtung in Kassel, in Zusammenarbeit mit einer Schweizer Rückversicherung erarbeitet und über einige Jahre an der Universität Köln als post graduierten Weiterbildung für gutachterlich tätige Fachärzte angeboten.
Seit einigen Jahren wird diese medizinische Ausbildung unverändert in der Dresden International University angeboten.
Die medizinische Weiterbildung dauert mindestens 1 Jahr und gliedert sich in 6 Module. Die einzelnen Module thematisieren neben allgemeinem Wissen über medizinische Begutachtung auch Wissen über die Arbeit im Rahmen der tatsächlichen Gutachtenerstellung. So wird sich im Verlauf der Weiterbildung mit äußeren Kriterien eines ärztlichen Gutachtens als auch mit den einzelnen Rechtsgebieten beschäftigt. Zudem bereitet ein besonderer Teil der Einheiten auch auf bestimmte Situationen vor, beispielsweise, wie sich der medizinische Sachverständige vor Gericht verhalten sollen. Darüber hinaus bietet das Seminar einen intensiven kollegialen Erfahrungsaustausch.
Die einzelnen Module müssen jeweils mit Hausarbeiten und Prüfungen abgeschlossen sowie eine gesonderte Abschlussprüfung abgelegt werden.
Das erfolgreiche Absolvieren, dieser in Deutschland einzigartigen Ausbildung zum medizinischen Gutachter erlaubt das Führen des Titels „medizinischer Sachverständiger CPU“.
Ihr medizinischer Gutachter – Nehmen Sie gerne Kontakt auf!
Benötigen Sie medizinische Gutachten oder einen Sachverständigen? Haben Sie eine besondere Frage oder ein persönliches Anliegen? Oder brauchen Sie eine individuelle Beratung?
Gerne helfen wir Ihnen weiter! Unter der Tel.: 089-3598491 stehen Ihnen Dr. med. Hans-Jürgen Krippner und sein Team jeder Zeit zur Verfügung. Als Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie ist Dr. med. Hans-Jürgen Krippner bereits seit dem Jahre 2003 selbstständig gutachterlich tätig.